ich betreibe einen Shop für Bowlingzubehör und bin unerwartet in das Gefahrgutthema reingeraten. Ein Gerät (Oberflächenscanner) hat einen Akku integriert (3200maH, 11,84Wh). Ich hatte nicht bedacht, dass Malta bekanntlich ja nur auf dem Luftweg zu erreichen ist und habe so von DHL (bei denen ich als Geschäftskunde registriert bin) das Paket mit dem Vermerk zurückbekommen, dass Gefahrgut grundsätzlich nicht versandt wird.
Ich habe dasselbe Gerät bereits mehrere Male nach Skandinavien verschickt, aber da ist es dann vermutlich auf dem Landweg "durchgerutscht".
Aber nun zu meiner Frage: Gibt es einen Carrier, der dieses Gerät zu vertretbaren Kosten versendet? Hat ggf. jemand Erfahrungen mit dem Versand von Mindermengen, z.B. mit Zusatzvereinbarungen o.Ä.?
Freue mich auf euren Input. Wenn Fragen sind, gerne fragen.
Gruß Marco
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: mpbd_de]
#3738230.08.202409:39
DHL versendet Gefahrgut - in deinem Fall UN3481 nach PI967 Section II "Der internationale Versand von Gefahrgut ist laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DHL Päckchen (AGB Brief International) und DHL Pakete (AGB DHL Paket International) grundsätzlich ausgeschlossen. Geschäftskunden können jedoch bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Zusatzvereinbarung über den Gefahrgutversand in bestimmte europäische Länder abschließen." Dazu solltest du dich an deinen Kundenservice-Kontakt bei DHL wenden.
Du bzw. ggf. deine Mitarbeitenden brauchen dazu ausreichende Anweisungen nach IATA-DGR 1.6 für den Versand von Sektion II Lithium-Batterien. Das musst du bei Abschluss der Zusatzvereinbarung ggü. DHL bestätigen.
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: mpbd_de]
#3740809.09.202413:52
Claudi hat es bereits gesagt: Bevor du irgendendetwas tust, benötigst du die Gefahrgutschulung, oder wie es in in 1.6.2 IATA-DGR heisst "Nachweis der Einweisungen einschließlich Datumsangabe(n) für alle Angestellten". Dann schaust du erstmal, ob alles da ist, was du gelernt hast, z.B. die UN-Prüfzusammenfassungen für die Batterien. Und dann kannst du loslegen. Vorher solltest du in deinem eigenen Interesse die Finger davon lassen.
Bei DHL musst du nicht nur als Geschäftskundenversender sondern auch als Gefahrgutversender registriert sein. Den Status erreichst du nach einem bestandenen Audit durch DHL. Weiterhin benötigen deine Lithiumbatterien (bzw. Geräte mit den Lithiumbatterien) eine vorherige Genehmigung durch DHL. Dann geht das mit dem Dienstleister auch sehr gut.
Bei deiner Kostennote muss ich dich leider enttäuschen. Auf die "vertretbaren Kosten" brauchst du bei Gefahrgut gar nicht erst zu schauen. So teuer wie es wird, wird es leider. Das Angebot an Carriern, die Lithiumbatterien befördern, ist eh sehr überschaubar. Wenn es schon jemand mitnimmt, wird es nicht gerade günstig. Die Alternative ist, Malta (und alle anderen Orte die nur per Flugzeug erreichbar sind, nicht zu beliefern. Meine Empfehlung: Mach es ordentlich, dann geht das auch mit DHL.
Noch eine Anmerkung zum Landweg: Es ist für mich unstrittig, dass man über die SV 188 ADR Bescheid wissen muss, auch wenn die Schulung nicht so klar wie im Luftverkehr geregelt ist.
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: mpbd_de]
#3740909.09.202414:04
......Ich hatte nicht bedacht, dass Malta bekanntlich ja nur auf dem Luftweg zu erreichen ist und habe so von DHL (bei denen ich als Geschäftskunde registriert bin) das Paket mit dem Vermerk zurückbekommen, dass Gefahrgut grundsätzlich nicht versandt wird. ....
Meines Wissens ist das nicht zutreffend, denn es gibt durchaus Fährverbindungen nach Malta, auch für Schwerverkehr und Gefahrgut, ein Beispiel wäre hier. Allerdings muß ich mich DJSMP ausdrücklich anschließen: auch für den Straßenverkehr (1.3.1 ADR) und für die Seestrecke (1.3.1.1 IMDG) sind Schulungsvorgaben zu beachten. Die Erleichterungen (nicht Freistellungen!) durch die SV 188 können nur angewandt werden von jemandem, der die entsprechenden Bedingungen kennt und versteht. Und die Brandgefahr durch Liba-Geräte ist nun einmal da, selbst bei kleinen Kapazitäten. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: M.A.T.]
#3741012.09.202407:52
ich entführe mal den Thread wenn es nichts ausmacht da ich momentan ein ähnliches Thema habe:
Wir versenden in letzter Zeit regelmäßig Flash-Speicher von der Firma Netapp (Großprojekt für einen Prestige Kunden). Darin sind Controller Module enthalten mit nur zwei Batterien (unter 100Wh). Eigentlich wäre hier ja ein UN Label so gesehen unnötig da nicht mehr als 2 Batterien und unter 100Wh aber die Geräte sind bereits von Hersteller aus mit UN3481 Label versehen und praktischerweise sind auf den Kartons auch schon die UN38.3 Prüfberichte oben. Über den Landweg können wir die also immer so verschicken wie sie sind. In Kombination dazu versenden wir in letzter Zeit auch regelmäßig Rack-Server von der Fa. Dell welche ebenfalls von Dell aus mit UN3481 gelabelt sind, obwohl da lediglich Knopfzellen verbaut sind. UN38.3 Prüfberichte sind da zwar keine dabei aber diese wurden auf Anfrage sofort von Dell zur Verfügung gestellt.
Mittlerweile wurden die meisten Standorte welche per Landweg erreichbar sind beliefert. Jetzt langsam geht es über in die Phase wo wir die Standorte beliefern welche aufgrund der Distanz nur per Flugzeug erreicht werden können. Als Gefahrgut Verantwortlicher in unserer Firma will ich mich dem Thema ganz besonders aufmerksam widmen, da der Kunde auch ein Konzern ist welcher auf Verspätungen "empfindlich" reagiert ;-)
Ich versuche hier Parallelen zu einem ähnlichen Auftrag zu ziehen wo ich vor ein paar Monaten schon mal die Netapp Speicher an einen anderen Kunden verschicken wollte. Da war es allerdings so, dass der Kunde mit meiner Hilfe die Zollabwicklung durchgeführt hat. Damals habe ich die Halbpaletten auf denen sich die Flash-Speicher befinden (große Geräte!) mit schwarzer Folie foliert und außen ein UN3481 Label angebracht sowie die Prüfberichte welche ich vorher vom Karton abgenommen habe, damit ich sie außen auf die Palette anbringen kann. Dem Kunden habe ich gesagt, dass es ganz besonders wichtig ist folgenden Eintrag auf dem Luftfrachtbrief zu haben: Litihum Ion Batteries in compliance with Section II of PI 976
Das hat die Dame auch so gemacht und mir den Luftfrachtbrief zugeschickt um ihn an der Palette anzubringen.
Am Ende hat DHL diese Palette 2x mal zu mir zurückgeschickt. Beim 3ten Mal wurde die Palette im DHL Depot gestoppt. Bei Kontaktaufnahme hat mir die freundliche Depotleiterin gesagt, dass ich die Palette "überdeklariert" habe mit dem UN Label und deswegen eigentlich eine Versendererklärung bzw. DGD brauche. Das kapiere ich bis heute nicht ehrlich gesagt: seit wann braucht man eine DGD für Batterien im Equipment und aus Teil 2 (unter 100Wh) ??
Jedenfalls haben wir uns am Ende so geeinigt, dass mir die Dame eine Absenderverfügung geschickt hat auf der ich ankreuzen soll, dass es sich hierbei um PI967, Section II handelt und nicht mehr als zwei als 2 Batterien pro Paket enthalten sind bzw. nur Knopfzellen enthalten sind. Außerdem sollte ich noch den Punkt ankreuzen, dass das UN Label von der Palette abgenommen werden soll was die Dame dann auch getan hat.
Der Fall hat mich ziemlich verunsichert damals und nach wie vor geht mir die Frage durch den Kopf: auch wenn nur 2 Batterien oder Knopfzellen im Gerät sind, man kann ja auf die Sendung trotzdem ein UN Label draufkleben oder nicht? Wenn nicht: warum kleben dann die Hersteller, also Netapp und Dell, UN Label auf ihre Pakete?
Jedenfalls will ich jetzt bei dem aktuellen Großprojekt ganz sicher gehen, dass alles klappt und überlege, ob ich die UN Label und Prüfberichte nicht einfach von den Paketen runternehme und das quasi Inkognito als nicht Gefahrgut verschicke. Ich weiß leider nicht mit welcher Spedition das durchgeführt wird, da werde ich noch bei unserer Customs Abteilung nachhaken müssen.
Dazu auch eine Frage: wenn auf einer Palette sich ein Flash-Speicher mit 2 Batterien UND ein Server obendrauf mit Knopfzellen befindet, ist das schon zu viel im Versandstück um auf das UN Label zu verzichten?
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: phil36]
#3741212.09.202409:05
aufpassen: freiwilliger* Verzicht auf Aufkleber nur, wenn entweder: - nur kleine Knopfzellen verbaut sind bzw. - bei Versandstücken, die höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien enthalten, sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst.
*laut IATA DGR darf man verzichten, darf aber auch kleben
Hast du also pro Gerät 2 Batterien, aber von diesen Geräten mehr als 2 in der Sendung, muss jedes Versandstück mit Aufkleber versehen sein.
Und da auch die Erklärung, warum derartige Kartons (Produktkarton/ Versandkarton vom Hersteller = Versandstück) in der Regel immer bedruckt sind: als Hersteller weiß man nicht, ob ein Kunde von diesen Kartons 1, 2 oder >2 versenden wird. Bzw. als Hersteller versendet man sowas idR in größerer Stückzahl, daher muss jeder Karton gekennzeichnet sein. Ich empfehle auch *immer*, diesen Verzicht auf den Aufkleber nicht zu nutzen (außer bei verbauten Knopfzellen), da es logistisch aufwendig und fehleranfällig ist, zu steuern, wann der Aufkleber drauf muss und wann nicht.
Overpack (Palette mit Folie), wenn Aufkleber-Pflicht, dann nicht nur Aufkleber wiederholen sondern auch "OVERPACK" draufschreiben, wenn Aufkleber innen von außen nicht eindeutig sichtbar ist.
Und dann war da noch DHL... In deren Interaktiver Lithiumbatterie-Präsentation von folgendem Link ist enthalten, dass DHL-intern bei dem Fall, dass: Batterie klein, verbaut max. 2 Batterien im Packstück max. 2 Packstücke pro Sendung
kein Aufkleber drauf sein darf.
Wahrscheinlich ist das so, um ein-eindeutig zu wissen, wann ein Eintrag in den AWB muss:
kein Aufkleber: DHL empfiehlt ("sollte") einen Hinweis im AWB "Lithium ion batteries in equipment. Not restricted" oder keinen Eintrag Aufkleber: zwingender Eintrag: Lithium ion batteriesin compliance with Section II of PI 967
Deswegen sprach das Depot von Überdeklaration. Eine DGD ist dann trotzdem nicht erforderlich - die ist aktuell bei UN3481/ UN3091 nach Section II (also kleine Batterien in/mit Ausrüstung) nie erforderlich.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 12.09.202409:12.
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: Claudi]
#3741312.09.202409:10
Hallo, vielleicht wäre auch einmal ein Gespräch mit dem Gb von DHL sinnvoll. Der dürfte wahrscheinlich über alle notwendigen Kenntnisse auch der firmeneigenen Regularien verfügen und dafür sorgen können, daß die operativen MA den korrekten Wissensstand haben. Gruß M.A.T.
Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta
[Re: M.A.T.]
#3741812.09.202412:01