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Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID #37411 12.09.2024 09:00
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Christoph09 Offline OP
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Hallo Zusammen,

meine Frage bezieht sich nur indirekt auf den Gefahrgut-Transport.
Wir haben vor, einen Klasse 3 Stoff (unterliegt dem 1.10) über die Schiene zu transportieren. Die Vorgehensweise ist wie folgt geplant:
Der flüssige Stoff wird in einen Tankcontainer gefüllt, anschließend über unser abgeschlossenes Werksgelände zum Schienenstrang (ebenfalls auf dem Werksgelände) gefahren und dort auf einen Tragwagen der Bahngesellschaft gestellt.
So kommen am Tag 4 dieser Container zusammen, der Zug soll alle 4 Tage abgeholt werden, so das 16 Container dort "gelagert" werden.
Meine Fragen hierzu:
- Ist diese Bereitstellung schon die Vorbereitung zum Gefahrgut-Transport?
- Gibt es lt. Gefahrstoffverordnung eine max. Verweildauer der Container auf den Tragwagen (in der TRGS 510 habe ich nichts aussagekräftiges darüber gefunden, außer das sie für solche Transportvorbereitungen gilt).

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand "aufs Pferd" hilft.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Christoph09] #37415 12.09.2024 10:46
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M.A.T. Offline
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Hallo, nach der Begriffsbestimmung im GGBefG § 2 sehe ich hier ohne eine zeitliche Begrenzung eine Vorbereitungshandlung zur Beförderung, Nachweis durch die bereits ausgestellten Beförderungspapiere. Damit keine Lagerung, aus meiner Sicht.
Daß wegen der Mitgeltung von anlagenbezogenen und Arbeitsschutzvorschriften hier durchaus argumentiert werden kann, es sei bereits eine Lagerung (danke an den hochgeschätzten Kollegen für die Erinnerung!) sollte man im Hinterkopf behalten; vielleicht wäre eine konstruktive Diskussion mit einer allfälligen Ü-Behörde dennoch möglich? Zumal es vermutlich kein Einzelfall in der betrieblichen Praxis ist.
Von der Sicherheitsseite her ist es für mich keine Risikovergrößerung, wenn auf einem kontrollierten Betriebsgelände versandfertige Tragwagen stehen. Außerdem ist es eine Risikominderung, wenn statt 4 kleiner Einzelbeförderungen eine mittlere mit 16 Wagen stattfindet, und auch unter Umweltgesichtspunkten wäre das sinnvoller.
Vielleicht wäre es möglich, daß eine kompetente Oberbehörde hier einmal die Realität betrachtete (ein Fachgremium zur Beratung besteht ja) und sich für eine praxistaugliche RSEB-Aussage einsetzte. Die Industrieverbände könnten hier Impulse geben.
Gruß
M.A.T.

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: M.A.T.] #37419 12.09.2024 13:51
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Michael Offline
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Also ich verstehe die Gefahrstoffverordnung schon als Einschränkung der Aussage in §2 GGBegG.

Dennach wäre alles was länger entsprechend der "24h-Regel" dort steht Lagerung.

Die TRGS 510 sieht die Lagerung im Freien ja vor und die Auflagen sind ja nicht so gravierend. Eine Explosionssschutz-Betrachtung im Falle undichter Ventile zu erstellen ist wohl im Sinne des Arbeitsschutzes auch sinnvoll, zumal Funken und Waggons nicht grade Wiedersprüche sind.

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: M.A.T.] #37420 12.09.2024 14:00
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Christoph09 Offline OP
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Hallo M.A.T.

vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Tatsächlich bin ich auch der Meinung, die Überwachungsbehörde mit ins Boot zu nehmen.
Ja, der Umweltaspekt ist auch ein Grund für diese Verlagerung, wir sehen die Option auf lange Sicht ca. 7.000 Straßentransporte durch Schienenverkehr zu ersetzen.

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Michael] #37421 12.09.2024 14:04
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Hallo, Michael
wie angedeutet - Ihre Auslegung ist gut möglich, und es gibt wohl auch entsprechende Urteile. Aber eine Abwägung aller formalen, umwelt- und logistischen Gesichtspunkte kann, denke ich, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde (wie Christoph09 schreibt) zu vernünftigen Lösungen führen. Mit geringen Lageranforderungen sollte das machbar sein.
Gruß
M.A.T.

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Michael] #37422 12.09.2024 14:04
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Christoph09 Offline OP
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Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Diese Informationen werde ich mit in die Gesprächsrunde nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Christoph09] #37423 12.09.2024 14:13
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Michael Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Christoph09
Hallo M.A.T.

vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Tatsächlich bin ich auch der Meinung, die Überwachungsbehörde mit ins Boot zu nehmen.
Ja, der Umweltaspekt ist auch ein Grund für diese Verlagerung, wir sehen die Option auf lange Sicht ca. 7.000 Straßentransporte durch Schienenverkehr zu ersetzen.


Wird das nach §35 GGVSEB nicht eh gefordert?

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Michael] #37424 12.09.2024 14:39
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Ursprünglich geschrieben von: Christoph09
Hallo M.A.T.

vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Tatsächlich bin ich auch der Meinung, die Überwachungsbehörde mit ins Boot zu nehmen.
Ja, der Umweltaspekt ist auch ein Grund für diese Verlagerung, wir sehen die Option auf lange Sicht ca. 7.000 Straßentransporte durch Schienenverkehr zu ersetzen.


Wird das nach §35 GGVSEB nicht eh gefordert?


Es gibt Möglichkeiten, aus der Verlagerung heraus zu kommen (§35 c GGVSEB).

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Claudi] #37425 12.09.2024 14:44
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Claudi Offline
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Dieses Urteil ist ggf. auch interessant: https://openjur.de/u/107688.html

Da wurde darum gestritten, ob ein Containerterminal (Bereitstellung) aufgrund der Mengen Genehmigungen nach BImSchG haben müsste...

Falls ihr @Christoph09 entsprechende Genehmigungen habt, würde ich den - soweit vorhandenen - Immissionsschutz-/ Störfallbeauftragten mit ins Boot nehmen, da solche Bereitstellungen die Gefahrenlage der Gesamtanlage beeinflussen.

Re: Zeitweilige Lagerung im Zuge der Vorbereitung (RID [Re: Claudi] #37434 16.09.2024 12:41
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Christoph09 Offline OP
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Hallo Claudi,

Danke für Deinen Input. Ja wir nutzen eine Ausnahmen in §35c.
Wir setzen nur Tankcontainer ein, die nicht Wanddickenreduziert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph


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