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Nur Außenverpackung etikettieren #37783 18.11.2024 09:56
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

ein Kunde von uns möchte gern, dass wir Gebinde rausschicken, bei denen nur die Außenverpackung nach Gefahrstoff und Gefahrgut gekennzeichnet sind.
Ist das erlaubt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Nur Außenverpackung etikettieren [Re: Christin1975] #37789 19.11.2024 15:15
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Christin,
Antwort auf
bei denen nur die Außenverpackung nach Gefahrstoff und Gefahrgut gekennzeichnet sind.


Wie Du schreibst ist die Außenverpackung das Versandstück (Gebinde steht nicht im ADR unter 1.2, kann vieles bedeuten Wikipedia schreibt: "Gebinde ist eine Handels-, Lade- bzw. Verpackungseinheit für die Warenverteilung (Distribution). Produkte gleicher oder verschiedener Art werden bei gemeinsamer Bestellung im Handel oder zur gebündelten Handhabung in der Logistik als Gebinde zusammengefasst.. Es sollten schon die Begriffe vom ADR genommen werden, sonst könnte eine falsche Antwort raus kommen!

Dann Kennzeichnung nach Unterabschnitt 5.2.1.1 und 5.2.2.2, die Innenverpackung nach GHS und die Außenverpackung kann mit Piktogramm nach GHS gekennzeichnet werden, aber den Abschnitt 5.2.1 Bemerkung 2 beachten.

Das Thema hatten wir hier im Forum schon mal.

Im Bezug GHS bzw. CLP-Verordnung hier ein paar Links,

Leitlinien zur CLP-Verordnung;

Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008;

Einheitliche europaweite Regelungen für gefährliche Stoffe und Gemische und die

DGUV Information 213-082 .



Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Nur Außenverpackung etikettieren [Re: Gerald] #37810 21.11.2024 20:05
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Claudi Online
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Gerade für die Gefahrstoff-Thematik die von Gerald verlinkte Leitlinie der ECHA zu Kennzeichnung beachten. Das Gebinde, welches der Nutzer am Ende in der Hand hat und nutzt, muss nach GHS/ CLP gekennzeichnet sein, denn der Nutzer braucht ja die Infos auf dem Gefahrstoffetikett.
Gefahrstoff-Etikett muss nicht auf der Außenverpackung sein, wenn es sich dabei lediglich um eine Transportverpackung handelt. Typischer Fall: Brauner oder andersfarbiger Transportkarton, der wird am Zielort ausgepackt und entsorgt, darin sind die eigentlichen produktspezifischen Verpackungen, die das Gefahrstoffetikett tragen müssen. Der braune Transportkarton muss nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet sein.


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