Hallo Christin,
bei denen nur die Außenverpackung nach Gefahrstoff und Gefahrgut gekennzeichnet sind.
Wie Du schreibst ist die Außenverpackung das Versandstück (Gebinde steht nicht im ADR unter 1.2, kann vieles bedeuten Wikipedia schreibt: "
Gebinde ist eine Handels-, Lade- bzw. Verpackungseinheit für die Warenverteilung (Distribution). Produkte gleicher oder verschiedener Art werden bei gemeinsamer Bestellung im Handel oder zur gebündelten Handhabung in der Logistik als Gebinde zusammengefasst.. Es sollten schon die Begriffe vom ADR genommen werden, sonst könnte eine falsche Antwort raus kommen!
Dann Kennzeichnung nach Unterabschnitt 5.2.1.1 und 5.2.2.2, die Innenverpackung nach GHS und die Außenverpackung kann mit Piktogramm nach GHS gekennzeichnet werden, aber den Abschnitt 5.2.1 Bemerkung 2 beachten.
Das Thema hatten wir hier im
Forum schon mal.
Im Bezug GHS bzw. CLP-Verordnung hier ein paar Links,
Leitlinien zur CLP-Verordnung;
Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008;
Einheitliche europaweite Regelungen für gefährliche Stoffe und Gemische und die
DGUV Information 213-082 .