Ups.
Da stolpere ich über mehrere Punkte, rein aus der inneren Logik dieser Aussagen.
1. "Water" wäre IMDG und ADN (naheliegend gerade weil aus den NL), aber von ADN ist hier keine Rede. IATA kommt später, paßt aber nicht zu water and road (falls die beiden Seiten EIN Dokument sein sollen).
2. Frage mich, ob "VRLA Range" hinreichend genau ist, um eine einzelne Batterie zuzuordnen.
3. Zur Auslaufsicherheit wäre eine Referenz für das Prüfinstitut und die Prüfbescheinigung hilfreich: so ist die Aussage nicht verifizierbar. Haben die als Hersteller selbst getestet? Fand die Prüfung ausdrücklich für alle gemeinten VT statt? Den "Range" kann ich auf der Übersichtsseite der Firma nicht finden.
4. "All non-hazardous" sagt nach meiner Lesart aus, daß diese Bleisäurebatterie kein Gefahrgut ist, was mit der Zuordnung zu einer UNNR nicht übereinstimmt. Korrekt wäre es zu sagen, daß diese Batterien der UNNR xxxx aufgrund der Erfüllung der Bedingungen dieser SV freigestellt sind.
Für mich sieht das aus, als wäre schon das richtige gemeint (2. Seite, also nicht auslaufend) aber daß die Vorschriftenlogik nicht ganz verinnerlicht wurde, und wäre hier vorsichtig. Zumal auf 1. Seite ja richtig formuliert wird.
Bin gespannt, wie das die Kollegen sehen.
Gruß
M.A.T.