Verhalten bei Chemikalienaustritt
#39746
08.10.2025 15:05
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11010100112
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Spezi
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Hallo in die Runde,
ich bereite gerade eine Schulung gemäß ADR 1.3 vor. Hier möchte ich ganz am Ende auf die Worst-Case-Szenarien eingehen, indem ich kurz und bündig einen Handlungsfaden darlege, wie im Falle von welcher Gefährdung einem Gefahrgutaustritt begegnet werden soll. Natürlich wird im Einzelfall entschieden, der je nach Gefahrgut/Ort/beteiligten Personen unterschiedlich ist. Aber allgemein habe ich bisher folgendes erwähnt:
Generell gilt: - Auf Selbstschutz achten - Kollegen informieren - Unfallstelle absichern - Laborleiter / Gb informieren
Verhalten je nach Substanzen:
Gase: - Falls möglich Ventile schließen - Unfallstelle verlassen - 0112 anrufen, falls Gasstrom nicht alleine beendet werden kann
Flüssigkeiten: - ggf. vorsichtig verdünnen - Rotisorb/Vermiculit zum Aufsaugen verwenden - Entsorgung in geeignetem Behälter mit UN-Codierung
Feststoffe: - ggf. vorsichtig verdünnen - mit Kehrschaufel aufnehmen - Entsorgung in geeignetem Behälter mit UN-Codierung
Zusätzlich bei besonderen Gefahren:
Inhalative Gefährdung: - Beratung durch Atemschutzkoordinator für geeignete PSA vor Aufnahme der Tätigkeiten
Säuren/Basen: - zunächst Neutralisation mit [...]
Freisetzung in einem Abfall-Gefahrstoffcontainer: - Gefahrstoff in Auffangwanne sammeln lassen - Container bei inhalativer Gefährdung verlassen - Räumung nach Rücksprache mit Gb / Technik
Havarie: - alles, was selbst nicht sicher beseitigt werden kann: 112 anrufen
Falls es lediglich detailierter werden sollte, übersteigt es ggf. den Rahmen, da dies ja ohnehin von der tatsächlichen Situation abhängt und dann im Einzel-/Ernstfall geregelt wird. Aber gibt es sonst noch Dinge, die ihr anpassen würdet oder die ich vergessen habe?
Viele Grüße!
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Re: Verhalten bei Chemikalienaustritt
[Re: 11010100112]
#39749
08.10.2025 17:27
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, einige Anregungen vielleicht, weitere sind denkbar. 1. Anstelle von "ggf" beschreiben, welche Situation welche Maßnahmen erfordert. Wenn ich erst überlegen/rückfragen muß, ob ich verdünnen soll, geht wertvolle Zeit verloren. Überdies würde ich "verdünnen" nur dann für vertretbar halten, wenn Gewässergefährdung oder gef. Reaktion ausgeschlossen ist. 2. Wie soll "Selbstschutz" erreicht werden? So allgemein formuliert würde ich es als "weggehen und tel. "Zuständige herbeiholen" lesen. 3. Unfallstelle absichern als zweiten Punkt, nach Info an zuständige Stelle (TN unabdingbar). 4. Entsorgen ist keine Erstmaßnahme. 5. Woher soll bekannt sein, ob inhalative Gefährdung? Es gibt keine nationale Kennzeichnung dafür, und so nahe an die Gebinde rankommen um evtl. die Gefahrstoffsymbole lesen zu können verbietet sich von selbst. Analog für Säuren/Basen. 6. Beratung hat an dieser Stelle der Abfolge m.E. nichts zu suchen sondern gehörte situativ ganz nach vorn (Selbstschutz) falls überhaupt als Erstmaßnahme sinnvoll. 7. M.E. wäre wesentlich kürzer und mit konkreten Ansprechstellen im Betrieb sinnvoller; die Entscheidungsbefugnis und Sachkompetenz ist hier ausschlaggebend. Störfallbauftragter, Werkschutz, Betriebsfeuerwehr etc.? Die Vorgaben von BG und Schriftlichen Weisungen / Ericards etc. sollten eingebunden sein. Was ist mit vorsorglichem Abschalten von möglicherweise betroffenen Anlagen? Gruß M.A.T.
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Re: Verhalten bei Chemikalienaustritt
[Re: M.A.T.]
#39751
08.10.2025 17:42
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Hallo M.A.T.,
danke für den Input. Ich werde das mal gleich überarbeiten und schaue dann, was anschließend dabei rum kommt ...
MFG
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