Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Frage zu 5.3.2.1 / UN Nummer Cont #39948 17.11.2025 10:23
Registriert: Nov 2025
Beiträge: 1
P
Purgatory Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
P
Registriert: Nov 2025
Beiträge: 1
Moin liebes Forum,

erstmal möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich, 50J aus HH, bin seit etlichen Jahren Seehafenspediteur in HH und habe "immer mal wieder" mit Gefahrgut zu tun.

Ich habe eine Frage zu der Anbringung der UN Nummer bei Container mit 2 Positionen auf der IMO Erklärung.

Pos 1) UN 3269 über 4tons
Pos 2) UN 3269 über 4tons limited quantities

Lt 5.3.2.1 muss die Un Nr nur geklebt werden wenn es "die einzigen gefährlichen Güter" im Container sind. (lt IMO Erkl. habe ich 2 Gefahrgüter)


Der Absender steht nun auf dem Standpunkt, er hätte 2 gef. Güter in dem Container und daher ist die Un Nr nicht nötig.

Die Formulierung im IMDG "die gleiche Un-Nr statt "die einzigen gefährlichen Güter" würde meine Frage wohl überflüssig machen.

Wenn ich mir diesen Fall jetzt mit einer UN3082 und unterschiedlichen Gefahrenauslösern; Flammpunkten, PG Gruppe usw vorstelle, verwirrt es mich noch mehr.

Wie ist Eure Meinung dazu ? UN-Nummer rauf oder nicht ?


Vielen Dank und einen guten Start in die Woche
Grüsse
Alex

Re: Frage zu 5.3.2.1 / UN Nummer Cont [Re: Purgatory] #39949 17.11.2025 10:32
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,191
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,191
Hallo und Willkommen!
Aus der Praxis kenne ich nur, daß ggf eine einzige UNNR draufsteht, und das lese ich auch aus 5.3.2.1.1.2 so ("denen nur eine UN-Nummer zugeordnet wurde...").
Ist für mich auch sinnvoll, weil sonst gerade bei Stückgutcontainern u.U. dutzende von UNNR draufstünden, was mehr verwirrt als informiert.
In Ihrem Fall sind es aber keine verschiedenen UNNR, und dann gehört die UN drauf. Das maßgebende Wort ist "zugeordnet", wir reden also von der alleinigen Klassifizierung und nicht von der Anzahl der Positionen innerhalb dieser Klassifizierung.
Gruß
M.A.T.
Nachtrag wg. Claudis Post, dem ich zur 3082 natürlich zustimme.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 17.11.2025 12:54. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Frage zu 5.3.2.1 / UN Nummer Cont [Re: M.A.T.] #39957 17.11.2025 12:41
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,139
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,139
Ich würde hier auch sagen: gleiche UN-Nummer, d.h. von der UN-Nummer >4 t, also UN-Nummer drauf.
Auch bei UN3082 mit verschiedenen Gefahrenauslösern. Das sind dann verschiedene Produkte, aber die gleiche UN-Nummer, also UN-Nummer drauf.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gefahrzettel witterungsbeständig?
von Gerald - 17.11.2025 16:52
Prüfung Gefahrgutbeauftragte
r

von Gerald - 17.11.2025 15:25
Karte Tunnelreglungen nach ADR
von Gerald - 17.11.2025 14:46
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3