Hallo und Willkommen!
Aus der Praxis kenne ich nur, daß ggf eine einzige UNNR draufsteht, und das lese ich auch aus 5.3.2.1.1.2 so ("denen nur eine UN-Nummer zugeordnet wurde...").
Ist für mich auch sinnvoll, weil sonst gerade bei Stückgutcontainern u.U. dutzende von UNNR draufstünden, was mehr verwirrt als informiert.
In Ihrem Fall sind es aber keine verschiedenen UNNR, und dann gehört die UN drauf. Das maßgebende Wort ist "zugeordnet", wir reden also von der alleinigen Klassifizierung und nicht von der Anzahl der Positionen innerhalb dieser Klassifizierung.
Gruß
M.A.T.
Nachtrag wg. Claudis Post, dem ich zur 3082 natürlich zustimme.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 17.11.2025 12:54. Bearbeitungsgrund: Nachtrag