Hallo,
nein, 1.1.3.3 ist nicht einschlägig, da dies nur gilt für "In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird" - da du nicht auf dem Rasenmäher durch die Gegend fährst, trifft das nicht zu.
Dein "Schiebe-"-Rasenmäher ist UN3528, dort die SV 363 nutzen.
Wenn es ein Aufsitzrasenmäher wäre, dann UN3166 und SV 388 + 666.
SV 363 sagt zum Auslaufen:
Alle Ventile oder Öffnungen (z.B. Lüftungseinrichtungen) sind während der Beförderung geschlossen.
Die Motoren oder Maschinen sind so ausgerichtet, dass ein unbeabsichtigtes Freiwerden gefährlicher Güter verhindert wird, und sie sind durch Mittel gesichert, mit denen die Motoren oder Maschinen so fixiert werden können, dass Bewegungen während der Beförderung, die zu einer Veränderung der Ausrichtung oder zu einer Beschädigung führen können, verhindert werden.
Wenn also was ausgelaufen ist: reinigen, Löcher verschließen oder Gerät in einen dichten Sack packen oder ähnl.