Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
#10020
30.11.2009 16:55
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Ernest
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Kann es den Fall geben, dass die UN-Nummer abhängig vom Verkehrsträger unterschiedlich ist? Mir ist bislang nur bekannt, dass der Transport für einen der Verkehrsträger (z.B. IATA) verboten sein kann oder nicht reguliert, während die anderen (übrigen) Verkehrsträger Gefahrgutrelevant sind. Kenn jemand so einen Fall?
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Ernest]
#10021
01.12.2009 11:34
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Anderl
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Hallo Ernest,
in der Regel ist die UN-Nummer identisch, die Kriterien sind ja weitgehend harmonisiert. Es gibt allerdings einige Sonderfälle wie z.B. Stoffe, die nur in der Luftracht reglementiert sind (UN3334 & UN3335 - z.B. Stoffe mit narkotischen Eigenschaften oder stark stinkende, Belästigung und Unwohlsein hervorrufende Stoffe, die sonst keiner anderen Klasse zugeordnet sind.) Andere sind z.B. dem ADR/RID nicht unterstellt, wie UN1910 Calciumoxid, UN2071 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel oder UN1845 Kohlendioxid fest. Dazu gibt es noch mehr Beispiele.
Freundliche Grüße Josef Anderl
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Anderl]
#10022
01.12.2009 13:11
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Gandalf
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Hallo Anderl, in der Regel ist die UN-Nummer identisch Und außerhalb der Regel? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Ich denke dass die UN-Nummer zwischen den Verkehrsträgern identisch ist und auch sein muss. Wie sollte man sonst verkehrsträgerübergreifend befördern? Für den Anwender müsste es dann ja "Übersetzungstabellen" geben, nach dem Motto aus UN 1905 im ADR wird UN 2102 unter IATA. Wie sollte er das sonst geregelt bekommen? Und was bei kombinierten Verkehr? Zwei UN-Nummern auf den Container? Dann müsste ja auch noch kenntlich gemacht werden welche UN-Nummer zu welchem Verkehrsträger gehört. Nee, ich denke UN ist UN und daher einheitlich. Gruß Gandalf
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Gandalf]
#10023
01.12.2009 15:09
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Ernest
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Der Grund für meine Frage waren ursprünglich mögliche Differenzen zwischen DOT und ADR. Nehmen wir eine Zubereitung mit einem Flammpunkt von 61-93°C, die geringe Mengen eines Stoffes mit Einstufung R50/51 enthält (>2.5%). Nach ADR ist die gesamte Zubereitung als N mit R51/53 eingestuft und demzufolge UN3082 klassifiziert. Wie wird die gleiche Zubereitung von einem Klassifizierer innerhalb der USA bewertet? Es geht nicht um eine Versendung aus Europa in die USA. Dort kann doch nur als NA1993 Combsutible Liquid klassifiziert werden oder irre ich mich da? Eine Klassifizierung als UN3082 ist doch nur möglich, wenn die Combustible Liquid entweder einen auf der Marine Pollutant-Liste (Appendix B) stehenden Stoff enthält oder nach IMDG ein Marine Polluatnt ist (hier darf dann als UN3077 bzw. UN3082 klassifizeirt werden). Oder bietet letzetres einen Ausweg? Denn die Kriterien zur Einstufung nach IMDG bzw. GHS entsprechen im Prinzip denen des alten Gefahrstoffrechts (Einstufung als N), so dass letzlich alle N-eingestuften Stoffe und Zubereitungen innerhalb der USA als UN3082 bzw. UN3077 angesehen werden dürfen (nicht müssen).
Es geht letzlich um die Erstellung einer Datenbank, die die UN-Nummer als eindeutiges Erkennungsmal beinhalten soll. Es wäre unschön, sollte es Ausnahmen geben, die man erst später bemerkt.
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Ernest]
#10024
01.12.2009 15:55
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GG1
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Es geht letzlich um die Erstellung einer Datenbank, die die UN-Nummer als eindeutiges Erkennungsmal beinhalten soll. Es wäre unschön, sollte es Ausnahmen geben, die man erst später bemerkt.
Hmm, die UN Nummer ist als (einziges) eindeutiges Erkennungsmerkmal nicht ausreichend. UN 1010 kennt in Tabelle A z.b. 2 verschiedenen Einträge, an anderen Stellen aber sogar 3 verschiedene Einträge. Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 01.12.2009 15:55.
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Gandalf]
#10025
01.12.2009 16:42
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Anderl
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Hallo Gandalf, " nach dem Motto aus UN 1905 im ADR wird UN 2102 unter IATA " da habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt - so habe ich das natürlich nicht gemeint. Wollte nur ausdrücken, dass manche Stoffe eine UN-Nummer besitzen, die dann auf gewissen Verkehrsträgern nicht zur Anwendung kommen, da freigestellt. Die UN-Nummer ist schon eindeutig, auch unterschiedliche Benennungen meinen letztendlich das gleiche oder zumindest ähnliches Gefahrenpotential. Es bleiben dann Besonderheiten wie ID8000 Consumer Commodity in der Luftfracht oder z.B. NA2742 Isobutyl chloroformate, was aber auch ganz gut zu UN2742 Chloroformates, toxic, corrosive, flammable, n.o.s. passt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />, aber die NA ist der PG I zugeordnet, die UN-Nummer der PG II.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Ernest]
#10026
01.12.2009 20:08
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Mark
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Hallo Ernest,
nun kenne ich mich mit DOT nicht aus, da ich mit USA nichts zu tun habe. Doch egal ob ADR, RID, ADN oder IMDG, es gelten (bald) für alle die gleichen Regeln nach denen umweltgefährliche Stoffe eingestuft werden, diese basieren auf das GHS (fast identisch mit der Stoffrichtlinie im Bereich umweltgefährlich). Demzufolge dürfte es da im Bereich der UN 3077 / UN 3082 (bald) keine Unterschiede mehr geben.
Im Bereich der Entzündbaren Flüssigkeiten hat das GHS im Gefahrgutrecht seit 2007 auch Einzug gefunden. Sogelten die GHS-Kategorien 1-3 als Gefahrgüter, die GHS-Kategorie 4 (>60 bis 93°C) jedoch nicht. Ist das im DOT anders geregelt als im Model Regulation?
(bald) = spätestens ab 01.01.2010
Grüße
Mark
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Mark]
#10027
02.12.2009 11:34
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Ernest
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Im DOT gibt es zusätzlich zu den Flammable Liquids sogenannte combustible liquids, die dann der Katergorie 4 des GHS entspräche (60-93°C).
Gruß Ernest
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Ernest]
#10028
02.12.2009 19:32
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Mark
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Hallo Ernest,
das interessiert mich
Wie werden diese Stoffe denn gekennzeichnet? Sind diese Stoffe einer UN-Nummer zugeordnet, wenn ja welcher? Haben diese Einstufung Vorrang vor einer anderen Einstufung im Gefahrgutrecht?
Also ein ätzender Stoff mit einem Flammpunkt von 90°C wird wo zugeordnet? Wie sieht es um umweltgefährliche Stoffe aus, werden diese der UN 3082 zugeorndet oder der "combustible liquids"?
Im Übrigen gibt es im ADR auch für eine Gruppe von entzündbaren Flüssigkeiten, die bei höherem Flammpunkt (bis 100°C) noch in die Klasse 3 eingestuft werden: UN 1202 Diesel oder Heizöl. Diese Einstufung ist aber auch übergreifend auf alle Verkehrsträger.
Grüße
Mark
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Re: Eine Klassifizierung = unterschiedliche UN-Nummer?
[Re: Mark]
#10029
03.12.2009 09:32
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Ernest
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Du sagst es. Im Prinzip gibt es im ADR ein Pendant zu den combustible liquids, nämlich die Heizöle.
Grundsätzlich muß ein Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das nach DOT als combustible liquid klassifiziert ist, sowohl innerhalb der USA als auch bei Versendung in/durch die USA gekennzeichnet und dokumentiert sein. Dies gilt allerdings nur für Versandstücke >450L bzw. >400kg. In den USA werden diese Versandstücke als bulks bezeichnet.
Ist das Gefahrgut durch eine Einzeleintragung, Gattungseintragung bzw. spezifische n.a.g - Eintragung in den Gefahrgutregularien beschrieben, muß der Begriff "combustible liquids" im proper shipping name ergänzt werden. Ansonsten ist die NA1993 combustible liquid, n.o.s ... zu verwenden.
Damit als combustible liquid klassifiziert werden kann, muss ausgeschlossen sein, dass es sich um einen ansonsten Gefahrgutrelevanten Stoff handelt. Es darf auch kein gefährlicher Abfall oder ein Marine Pollutant sein. Des weiteren muß geprüft werden, ob es sich um eine Reportable Quantity handelt.
Nur die Klasse 9 ist nachrangig, alle anderen Klassen haben immer Vorrang. Einzige Ausnahme bez. Klasse 9 sind die im DOT gelisteten Marine Pollutants, die Vorrang vor combustible liquids haben.
Zur Prüfung des hier gesagten siehe bei Bedarf DOT Abschnitt 173.150.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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