Fahrradfahrer fällt über Schlauch!
#10037
07.12.2009 09:18
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Udo Freitag
OP
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OP
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Moin, moin Gefahrgutexperten.
Folgendes hat sich ereignet. Ein Tankfahrzeug hällt am Straßenrand und legt seinen Schlauch über den Fahrrad- und Gehweg um einen Kunden zu beliefern. Kurze Zeit später, fährt ein Fahrradfahrer über den Schlauch und fällt hin. Gibt es in diesen Fall einen Bezug zum ADR bzw. GGVSEB? Ich habe nichts gefunden.
Gruß
Udo
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Re: Fahrradfahrer fällt über Schlauch!
[Re: Udo Freitag]
#10038
07.12.2009 10:56
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UHeins
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Warum in die (rechtliche) Ferne schweifen? Es gibt da die "allgemeine Verkehrssicherungspflicht". Diese beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle oder einen gefahrdrohenden Zustand schafft oder andauern lässt, die Pflicht hat, alle ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu verhindern.
An eurer Stelle würde ich mich sehr bemühen, dem betroffenen Radfahrer Gutes zu tun und ihm alle Wünsche zu erfüllen, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Fahrradfahrer fällt über Schlauch!
[Re: Udo Freitag]
#10039
07.12.2009 21:16
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Gerald
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Hallo, für was sind wohl die zwei selbststehenden Warnzeichen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />(siehe 8.1.5.2)gedacht?? Wenn der Fahrer ein Hindernis auf dem Fahrrad- und Gehweg schafft, der ausgelegte Schlauch, dann hat er dies zu kennzeichnen, lernt man eigentlich im Basiskurs.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Fahrradfahrer fällt über Schlauch!
[Re: Gerald]
#10040
08.12.2009 09:59
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Wolfgang
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Hallo Gerald,
die Rechtsgrundlage für das Absichern kommt m. E. nicht aus dem Gefahrgutrecht, sondern aus § 32 Absatz 1 STVO.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Re: Fahrradfahrer fällt über Schlauch!
[Re: Wolfgang]
#10041
08.12.2009 16:18
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Gerald
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Hallo Wolfgang, mit der Rechtsgrundlage (STVO)hasst Du schon recht, aber im Basiskurs geht es ja nicht nur um das Gefahrgutrecht, denn im Thema 1 werden auch die anderen Gesetze und Verordnungen vermittelt, welche zu beachten sind. Und die zwei selbststehenden Warnzeichen sind ja nicht umsonst mitzuführen. Da kann ich nur den Admin Recht geben, man sollte sich schnellstens mit den Fahrradfahrer einigen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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