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Re: Dringend: Verpackungscodierung LQ in IMO-Erklärung [Re: DuncanMacLeod77] #10077 04.01.2010 22:52
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Wollte mich noch einmal wie versprochen zurückmelden...
Die Abfertigung der Ware erfolgte, wie geschrieben, ohne Probleme:

Habe die 10 Kartons nun einzeln auf die Palette packen lassen.
Jeder dieser Kartons wiegt ca. 4,32 Kg (12 x 0,36 Kg pro Innenverpackung/ jede Innenverpackung ist daher leichter als 1 Kg); gekennzeichnet jeweils mit der weißen Raute UN3175 für "Limited Quantity".

Und in der IMO-Erklärung zusätzlich 5H4 (Kunststoffbeutel) angegeben.

Das war ein Akt! Vielen Dank nochmals an alle!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Dringend: Verpackungscodierung LQ in IMO-Erklärung [Re: DuncanMacLeod77] #10078 04.04.2011 13:49
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Claudi Offline
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Ich muss das Thema aus aktuellem Anlass mal hochholen.

Was hier gemacht wird bzw. von den Reedereien gefordert wird, führt doch die GG-Vorschriften teilweise ad absurdum.

Für LQ brauchen wir keine UN-geprüften Verpackungen. Die Verpackungen müssen - wie seit dem ADR 2011 auch auf der Straße, den allgemeinen Verpackungsanforderungen in 4.1.1.1, 4.1.1.2 und
4.1.1.4 bis 4.1.1.8 sowie den Konstruktionsanforderungen in 6.1.4 IMDG-Code entsprechen. Fallversuche etc. müssen nicht bestanden werden, das würde über 4.1.1.3 mit Verweis auf z. B. 6.1.5 geregelt - diese Abschnitte sind aber nicht einzuhalten bei LQ.

Also haben wir i. d. R. eine "schönen, stabilen" Pappkarton mit ebensolchen dichten, korrekt ausgerichteten, ggf. gepolsterten Innenbehältnissen. Das ist aber eben noch kein offizieller 4G, denn dazu müsste er eine Baumusterzulassung haben, entsprechend ein Prüfzeugnis und Aufdruck. Analog ist nicht jeder Plastekanister ein 3H1, nicht jeder Kunststoffbeutel ein 5H4...

Also kann man doch nicht in der IMO Baumustercodierungen angeben, wenn man gar keine bauartgeprüfte Verpackung verwendet hat. Es kann doch nicht sein, dass sich die "Branche" die Vorschriften zurecht "biegt", nur weil eine weit verbreitete Software eine Angabe verlangt?

Was tun man denn, wenn z. B. für gewisse Gefahrgüter gar keine bauartgeprüften Verpackungen vorgeschrieben sind? Wird dann auch per IMO aus nem "08/15"-IBC ein UN-IBC?
Und diese Abfrage der Innenverpackungen? Das ist ebenfalls nicht gefordert (aus den Vorschriften). Im IMDG-Code 35. Amendment ist dies sogar nochmal (extra für die Reedereien <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) in einer Bemerkung aufgeführt:

Antwort auf
5.4.1.5.1 [...] Bemerkung: Die Anzahl der Innenverpackungen, die in einer zusammengesetzten Verpackung enthalten sind, sowie ihre Art und ihr Fassungsraum müssen nicht angegeben werden.


Wozu haben wir die Vorschriften, wenn die Reedereien doch wieder alle mehr oder weniger ihr eigenes Süppchen brauen? Wenn schon, dann bitte wie im Luftverkehr mit Angabe der Länder- und Reedereiabweichungen in gedruckter Form...

Re: Dringend: Verpackungscodierung LQ in IMO-Erklärung [Re: Claudi] #10079 04.04.2011 23:37
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Kay Schmauder Offline
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Hallole Claudi,

ich kann da nur zustimmen. Ich hatte ein durchaus vergleichbares Problem. Mein Kunde musste eine Palette mit Klasse 8 versenden und eine kleine Dose mit 160 gr. Klasse 9 (LQ), soweit so gut. Die IMO war recht zügig erstellt und der Sendung beigelegt.

Und nun der Hammer <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> ein Anruf vom Spediteur, die Sendung bleibt stehen, da die IMO falsch ausgestellt wurde. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Also musste ich bei dem netten Herrn anrufen und mich erst mal schlau machen... Seine Antwort O-Ton:"Die kleine Dose darf nicht auf der IMO Erklärung auftauchen."... zur allgemeinen Beruhigung, die Waren unterliegen keinerlei Trennvorschriften etc. Nach dem er wohl gemerkt hatte, dass ich schon mal etwas von "Gefahrgut" und dem Versand davon gehört hatte rückte er mit der Wahrheit raus. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Und dies muss man sich einmal auf der Zunge vergehen lassen: <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
O-Ton:"Die Dose ((LQ) <-- korrekt verpackt) ist für das Programm des Reeders zu klein ich solle doch bitte aus der Quantität mind. ein kg machen, dann kann das System die Ware annehmen" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Nun, da fällt einem nicht mehr viel ein, oder?


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Dringend: Verpackungscodierung LQ in IMO-Erklärung [Re: Kay Schmauder] #10080 06.04.2011 23:35
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Dangerman Offline
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Beiträge: 43
Guten Abend allerseits,

und immer sei die Reederei, bzw. deren Agent, schuld?

Ich behaupte, daß alles auch eine Folge der Globalisierung ist. Da lässt eine skandinavische Reederei sein Gefahrgut in Indien bearbeiten, europäische Agenten müssen sich mit den Buchungsprogrammen chinesischer oder japanischer Reedereien herumquälen.
Nur die Großen der Branche leisten sich dezentrale Gefahrgut-Fachgruppen z.B. in Europa, Asien und den USA, doch bei vielen aber wandert die Gefahrgutanfrage um den halben Globus, um am Hauptsitz der betreffenden Reederei bearbeitet zu werden. Obendrein spart man vielleicht noch an der Ausbildung der Mitarbeiter in den Buchungsbüros. Frei nach dem Motto: die Computer sind perfekt programmiert und was das System nicht annimmt kann somit dann auch nicht richtig sein.

Die Gefahrguterfassung in den Buchungssystemen wird dabei vielfach dem Diktat kommerzieller Strukturen (Statistiken, Equipmentsteuerung) unterworfen. Das Gewicht eines Containers wird in Kilogramm oder Tonnen gemessen, nicht aber in Gramm.

Warum hat aber der Spediteur die Reederei nicht davon überzeugen können, daß diese sich auf dem Irrweg befindet?

Ach ja, wollte mir doch neulich eine große Spedition eine auf über 100°C erwärmte Flüssigkeit (Kl. 9/UN 3257) in Kunststoff-Kanistern (3H1) andienen. Man zeigte sich sehr erstaunt über meine Bedenken hinsichtlich der Formstabilität der Kunststoffgebinde, wenn diese mit einem derart erwärmten Stoff befüllt würden. Man präsentierte mir zum Beweis der Richtigkeit der Angaben ein SDB des amerikanischen Produzenten, in welchem auch tatsächlich zu lesen war: wenn das Produkt auf über 100°C erhitzt wird, dann ist es in die Kl. 9/UN 3257 einzuordnen. Erst meine Nachfrage, ob das Produkt wohl heute noch so heiß ist, wie man es vor Wochen in den USA abgefüllt haben will, zeigte bei dem Speditionsmitarbeiter die Wirkung einsetzenden Nachdenkens.

Auf allen Seiten werden Fehler gemacht, seien es hausgemachte oder systembedingte.

Gruß
Dangerman

Zuletzt bearbeitet von Dangerman; 06.04.2011 23:36.
Re: Dringend: Verpackungscodierung LQ in IMO-Erklärung [Re: Dangerman] #10081 07.04.2011 08:52
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Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallole Dangerman,

wie wahr, wie wahr.
Daher sind bei den jeweiligen Transportarten auch "fast" immer Experten an den richtigen Stellen um Fehler auszuschließen. Man kennt natürlich immer nur die eigenen Pappenheimer. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Man (ich) könnte jetzt einige "Transportvarianten" und "Dokumentationsarten" zum besten halten, die ich im Leben als DGR-Checker Luft erfahren habe dürfen, aber wie schon geschrieben, es werden auf allen Seiten "Interpretationsformen" dargelegt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
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