Ich muss das Thema aus aktuellem Anlass mal hochholen.
Was hier gemacht wird bzw. von den Reedereien gefordert wird, führt doch die GG-Vorschriften teilweise ad absurdum.
Für LQ brauchen wir keine UN-geprüften Verpackungen. Die Verpackungen müssen - wie seit dem ADR 2011 auch auf der Straße, den allgemeinen Verpackungsanforderungen in 4.1.1.1, 4.1.1.2 und
4.1.1.4 bis 4.1.1.8 sowie den Konstruktionsanforderungen in 6.1.4 IMDG-Code entsprechen. Fallversuche etc. müssen nicht bestanden werden, das würde über 4.1.1.3 mit Verweis auf z. B. 6.1.5 geregelt - diese Abschnitte sind aber nicht einzuhalten bei LQ.
Also haben wir i. d. R. eine "schönen, stabilen" Pappkarton mit ebensolchen dichten, korrekt ausgerichteten, ggf. gepolsterten Innenbehältnissen. Das ist aber eben noch kein offizieller 4G, denn dazu müsste er eine Baumusterzulassung haben, entsprechend ein Prüfzeugnis und Aufdruck. Analog ist nicht jeder Plastekanister ein 3H1, nicht jeder Kunststoffbeutel ein 5H4...
Also kann man doch nicht in der IMO Baumustercodierungen angeben, wenn man gar keine bauartgeprüfte Verpackung verwendet hat. Es kann doch nicht sein, dass sich die "Branche" die Vorschriften zurecht "biegt", nur weil eine weit verbreitete Software eine Angabe verlangt?
Was tun man denn, wenn z. B. für gewisse Gefahrgüter gar keine bauartgeprüften Verpackungen vorgeschrieben sind? Wird dann auch per IMO aus nem "08/15"-IBC ein UN-IBC?
Und diese Abfrage der Innenverpackungen? Das ist ebenfalls nicht gefordert (aus den Vorschriften). Im IMDG-Code 35. Amendment ist dies sogar nochmal (extra für die Reedereien <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) in einer Bemerkung aufgeführt:
5.4.1.5.1 [...] Bemerkung: Die Anzahl der Innenverpackungen, die in einer zusammengesetzten Verpackung enthalten sind, sowie ihre Art und ihr Fassungsraum müssen nicht angegeben werden.
Wozu haben wir die Vorschriften, wenn die Reedereien doch wieder alle mehr oder weniger ihr eigenes Süppchen brauen? Wenn schon, dann bitte wie im Luftverkehr mit Angabe der Länder- und Reedereiabweichungen in gedruckter Form...