Am 17. April 2002 wurde das Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBG) nach Behandlung im Verkehrsausschuss vom Parlament verabschiedet. Damit werden die restrukturierten europäischen Gefahrgutvorschriften für den Landverkehr in nationales Recht umgesetzt.
<br>
<br>Doz. Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung Umwelt-, Energie- und Infrastrukturpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), appellierte an die Exekutive, während der Übergangszeit Gefahrgutkontrollen "mit dem nötigen Augenmaß" durchzuführen.
<br>
<br>Mehr Info:
http://www.wko.at/up und
http://www.other-sight.com/gefahrgut/index.htm