Einstufung umweltgefährdender Stoffe
#10114
12.12.2009 10:44
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Iceman_1986
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Hallo, ich hab mal eine Frage zur Einstufung umweltgefährdender Stoffe:
Alle Gefahrgüter müssen ja seit 2009 auf das Kriterium: umweltgefährdend (aquatische Umwelt) überprüft werden. Das bedeutet doch, dass bisherige Gefahrgüter, die nicht unter der UN 3077 bzw. 3082 liefen nochmals getestet werden müssen.
Das bedeutet ja bei einer Vielzahl an Gefahrgütern einen enormen Kostenaufwand.
Hat jemand von euch, da schon Praxisbeispiele in Bezug auf Kosten etc.
Vielen Dank im voraus. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Iceman_1986]
#10115
12.12.2009 12:35
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Mark
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Hallo Icemann,
viele Stoffe sind schon auf umweltgefährlich überprüft worden, die übrigen müssen im Rahmen von REACH ohnehin überprüft werden.
Solange solche Daten nicht zur Verfügung stehen kannst du dich auf Abs. 2.2.9.1.10.2.2 Satz 3 zurückziehen:
"Wenn solche Daten nicht zur Verfügung stehen, muss die Zuordnung auf der Grundlage der besten verfügbaren Daten erfolgen."
In jedem Fall muss gekennzeichnet werden, wenn auch nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden muss (nur aquatische Gefahr berücksichtigen).
Grüße
Mark
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Mark]
#10116
12.12.2009 16:23
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Iceman_1986
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Danke für die schnelle Antwort Mark,
d. h. dass der Punkt "umwelgefährdend" bei einer normalen Stoffanalyse berücksichtigt wird bzw. wurde?
Wie kann ich anhand der UN-Nummer herausfinden, ob der Stoff umweltgefährdend ist (außer UN 3077 o. UN 3082)???
Bsp: Ich habe ölverunreinigte Betriebsmittel, im IBC. UN 3175 lt. ADR.
Zuletzt bearbeitet von Iceman_1986; 12.12.2009 16:47.
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Iceman_1986]
#10117
13.12.2009 22:00
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Mark
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Hallo Icemann, schau doch zunächst in der GHS-Verordnung im Anhang nach, ob der Stoff in R 50, R51/53 oder R 50/53 bzw. die entsprechenden H-Sätze offiziell eingestuft ist. Des weiteren sind Datenbanken, wie die GESTIS-Datenbank der BIA (http://biade.itrust.de/biade/lpext.dll?f=templates&fn=main-h.htm) oder die IGS-Datenbank des Landes NRW ( www.stoffliste.de) hilfreich.
Grüße
Mark
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Iceman_1986]
#10118
14.12.2009 10:23
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G. Homann
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Hallo Iceman, eine weitere Hilfe findet man im ADNR unter http://www.ccr-zkr.org/Files/adnr/adnr09de3.pdfauf der Seite des BMVBS. In Tabelle C (Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Stoffe in numerischer Reihenfolge) ab Seite 239 in Spalte 5 (Gefahren) steht: "Handelt es sich um einen wasserverunreinigenden Stoff oder um eine wasserverunreinigende Mischung, werden diese Angaben durch den Code N1,N2 oder N3 ergänzt." Gruß aus München Günther Homann
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: G. Homann]
#10119
14.12.2009 13:31
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Mark
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Hallo Günter Homann,
die Angaben im neuen ADNR können sicher hilfreich sein, doch muss man beachten, dass im ADNR auch die GHS-Kategorien akut. 2+3, sowie die GHS-Kategorie chron. 3. Diese Kategorien werden mit ADR nicht berücksichtigt, daher sind die Angaben in Tabelle C nur mit Vorsicht zu genießen.
Ich habe nicht gefunden, was denn N1, N2 und N3 bedeutet bzw. worin sie sich unterscheiden. Wenn es sich bei den Zahlen um die Kategorien handelt, dann kann man wenigstens mit der N1 etwas anfangen.
Grüße
Mark
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Mark]
#10120
14.12.2009 14:02
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GG1
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Ich habe nicht gefunden, was denn N1, N2 und N3 bedeutet bzw. worin sie sich unterscheiden. Wenn es sich bei den Zahlen um die Kategorien handelt, dann kann man wenigstens mit der N1 etwas anfangen.
Hallo Mark, die Erklärung findet sich im Kapitel 2 des ADNR unter 2.2.9.1.10.2 in Verbindung mit der Tabelle in 2.2.9.1.10.4. Grüße GG1
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Mark]
#10121
14.12.2009 14:09
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G. Homann
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Hallo Mark,
so ist es!
Siehe 2.2.9.1.10.2 ADNR: Für die Beförderung in Tankschiffen gelten als umweltgefährdende Stoffe die in 2.2.9.1.10.1 genannten Stoffe, Lösungen und Gemische sowie Stoffe die den Kriterien Akute Giftigkeit 2, Akute Giftigkeit 3 oder Chronische Giftigkeit 3 des Kapitels 2.4 entsprechen. Der Gruppe "N1" wird ein als wasserverunreinigend klassifizierter Stoff zugeordnet, wenn er die Kriterien für die Kategorien "Akute Giftigkeit 1" oder "Chronische Giftigkeit 1" erfüllt. Der Gruppe "N2" wird ein als wasserverunreinigend klassifizierter Stoff zugeordnet, wenn er die Kriterien für die Kategorien "Chronische Giftigkeit 2" oder "Chronische Giftigkeit 3" erfüllt. Der Gruppe "N3" wird ein als wasserverunreinigend klassifizierter Stoff zugeordnet, wenn er die Kriterien für die Kategorien "Akute Giftigkeit 2" oder "Akute Giftigkeit 3" erfüllt.
-> d.h. bei Eintrag N1 oder N2 im ADNR würde ich auch für den Straßentransport mal einen zweiten Blick riskieren.
Gruß Günther Homann
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: G. Homann]
#10122
14.12.2009 14:57
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Mark
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Hallo GG1 hallo Günther Homann,
vielen Dank für die Hinweise (ich hatte verzweifelt nur in dem Kapitel 2.4 gestöbert).
Also kann die Tabelle C wie folgt verwendet werden:
N1 = muss auch im ADR ... N2 = kann auch im ADR ... N3 = braucht nicht im ADR ...
Grüße
Mark
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Re: Einstufung umweltgefährdender Stoffe
[Re: Mark]
#10123
12.01.2010 16:06
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Andreas_A
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Hallo Mark, GG1 und G. Homann,
danke zunächst für den Verweis auf das ADNR.
Ich denke aber, dass das Iceman nicht wirklich weiterhilft. Soweit ich die Tabelle C überflogen habe, gibt es diese N-Einträge nur bei Stoffen oder "relativ eindeutig bezeichneten Gemischen".
Sobald man zu relativ undefinierten n.a.g.-Einträgen kommt (z.B. UN1993) steht da entweder gar kein N-Eintrag oder alle N-Einträge in Klammern. Ist ja auch logisch, entzündbar und flüssig kann vieles sein und kann eine Umweltgefahr aufweisen oder auch nicht.
Ich denke, in diesen Fällen kommt man nur über die Gefahrstoffeinstufung weiter. D.h. Iceman müsste schauen, was denn das für Öle sind, die sich auf/in den Betriebsmitteln befinden und sich dafür die Sicherheitsdatenblätter besorgen.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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