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Filterstaub Gefahrguteinstufung? #10155 15.12.2009 20:19
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Forummitglieder,

brauche Hilfe bei der Einstufung ins Gefahrgutrecht. Wie kann ich feststellen ob Filterstaub der gefährliche Stoffe beinhaltet mit dem Abfallschlüssel 19 01 13* dem ADR unterliegt oder nicht? Analyseergebnis über Inhaltsstoffe des Filterstaubs liegt vor.


Danke im Voraus

Udo

Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung? [Re: Udo Freitag] #10156 16.12.2009 09:57
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo Udo,

zunächst ist nicht bekannt, welcher Herkunft Dein Abfall aus der Verbrennung ist, d.h. die chemische Zusammensetzung. Vielleicht hilft Dir aber dieser link weiter http://www.abfallbewertung.org/ipa/ipa.php.

Gruß Vera

Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung? [Re: Vera Hiltmann] #10157 16.12.2009 12:56
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Vera,

Herkunft u. Inhaltsstoffe sind bekannt. Wie nehme ich jetzt anhand der mir vorliegenden Informationen die Klassifizierung in das Gefahrgutrecht vor. Wenn Gefahrgut dann denke ich, dass es Klasse 6. 1 Gefahrgut sein könnte.


Gruß


Udo

Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung? [Re: Udo Freitag] #10158 16.12.2009 15:56
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
gibt es vielleicht eine Gefahrstoffeinstufung die man zu Rate ziehen kann? Was sagt das SDB falls es eins gibt? Bei Filterstäuben kommen üblicherweise die Gehalte an Schwermetallen (z.B. Pb, Cd, As) zum Tragen. Je nachdem aus welchem Prozess der Staub genau kommt, kann PCDD/PCDF eine Rolle spielen. Wir haben hier einen Filterstaub, der auf Grund des Kalkgehaltes einen pH-Wert über 11 verursacht und daher als ätzend einzustufen ist. Der Hinweis dass Kalk ja auch nicht eingestuft ist, war nicht von Belang, da der Filterstaub als Zubereitung anzusehen ist. Jetzt fahren wir das Material unter Klasse 8 (6.1).
Gruß Gandalf

Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung? [Re: Gandalf] #10159 16.12.2009 18:18
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Mark Offline
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Hallo zusammen,

die Abfallschlüsselnummer 190113 zeigt schon, woher der Staub kommt: Filtersäube aus Müllverbrennungsanlagen (kann Hausmüll- oder Sonderabfallverbrennungsanlagen sein). Da wird es kein SDB geben, allenfalls eine Analyse, doch die muss nicht alle gefährlichen Bestandteile abdecken, die da drinn sein können. Die Frage ist, was wird verbrannt und wie sieht die Filtertechnik aus.

Ich würd, was die Klassifizierung betrifft meine Finger davon lassen, die Klassifizierung soll bitteschön der Abfallerzeuger festlegen und schriftlich mitteilen, der ist schließlich verantwortlich dafür. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.


Grüße

Mark
Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung? [Re: Mark] #10160 16.12.2009 20:00
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Mark, hallo Gandalf,

SDB Fehlanzeige. Wäre ja auch zu einfach. Unter Punkt 14 steht ja wie die gefahrgutrechtliche Einstufung aussieht. Mich interessiert an welchen Paramentern der Analyse ich erkenne ob eine Gefahrguteinstufung notwendig ist oder nicht?

Gruß


Udo

Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung? [Re: Udo Freitag] #10161 17.12.2009 09:15
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
in § 3 Abs. 2 der AVV sind Kriterien festgelegt, ab wann ein Abfall als gefährlich einzustufen ist. Gefahrgutrechtlich relevant sind hier die Punkte 2 bis 8 (ich gehe mal davon aus dass Pkt. 1 "Flammpunkt" hier nicht zum Tragen kommt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />). Diese müsste man dann im Einzelfall an Hand der Analyse abprüfen (Blei kommt hier gem. 4 erst ab 25 % zum Tragen, Arsen aber bspw. gem. 2 schon ab 0,1 %). Dann ist wie gesagt zu prüfen ob PCDD/PCDF eine Rolle spielen (das hängt besonders von der Technik der Anlage ab, nämlich ob bspw. die Abscheidestufen getrennnt sind) und hier dann GGAV Ausnahme 19 beachten. Ein weiterer Punkt ist die Umweltgefährlichkeit. Hier müsste dann neben Bleiverbindungen (hier schon ab 2,5 % Pb) bspw. auch Zinkoxid berücksichtigt werden. Aber einfach ist das alles wirklich nicht. Von daher kann ich mich Mark in dem Punkt
Antwort auf
die Klassifizierung soll bitteschön der Abfallerzeuger festlegen und schriftlich mitteilen
nur anschließen.
Gruß Gandalf


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