Filterstaub Gefahrguteinstufung?
#10155
15.12.2009 20:19
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Udo Freitag
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Hallo Forummitglieder,
brauche Hilfe bei der Einstufung ins Gefahrgutrecht. Wie kann ich feststellen ob Filterstaub der gefährliche Stoffe beinhaltet mit dem Abfallschlüssel 19 01 13* dem ADR unterliegt oder nicht? Analyseergebnis über Inhaltsstoffe des Filterstaubs liegt vor.
Danke im Voraus
Udo
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Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung?
[Re: Udo Freitag]
#10156
16.12.2009 09:57
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Vera Hiltmann
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Hallo Udo, zunächst ist nicht bekannt, welcher Herkunft Dein Abfall aus der Verbrennung ist, d.h. die chemische Zusammensetzung. Vielleicht hilft Dir aber dieser link weiter http://www.abfallbewertung.org/ipa/ipa.php. Gruß Vera
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Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung?
[Re: Vera Hiltmann]
#10157
16.12.2009 12:56
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Udo Freitag
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Hallo Vera,
Herkunft u. Inhaltsstoffe sind bekannt. Wie nehme ich jetzt anhand der mir vorliegenden Informationen die Klassifizierung in das Gefahrgutrecht vor. Wenn Gefahrgut dann denke ich, dass es Klasse 6. 1 Gefahrgut sein könnte.
Gruß
Udo
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Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung?
[Re: Udo Freitag]
#10158
16.12.2009 15:56
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Gandalf
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Hallo Udo, gibt es vielleicht eine Gefahrstoffeinstufung die man zu Rate ziehen kann? Was sagt das SDB falls es eins gibt? Bei Filterstäuben kommen üblicherweise die Gehalte an Schwermetallen (z.B. Pb, Cd, As) zum Tragen. Je nachdem aus welchem Prozess der Staub genau kommt, kann PCDD/PCDF eine Rolle spielen. Wir haben hier einen Filterstaub, der auf Grund des Kalkgehaltes einen pH-Wert über 11 verursacht und daher als ätzend einzustufen ist. Der Hinweis dass Kalk ja auch nicht eingestuft ist, war nicht von Belang, da der Filterstaub als Zubereitung anzusehen ist. Jetzt fahren wir das Material unter Klasse 8 (6.1). Gruß Gandalf
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Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung?
[Re: Gandalf]
#10159
16.12.2009 18:18
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Mark
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Hallo zusammen,
die Abfallschlüsselnummer 190113 zeigt schon, woher der Staub kommt: Filtersäube aus Müllverbrennungsanlagen (kann Hausmüll- oder Sonderabfallverbrennungsanlagen sein). Da wird es kein SDB geben, allenfalls eine Analyse, doch die muss nicht alle gefährlichen Bestandteile abdecken, die da drinn sein können. Die Frage ist, was wird verbrannt und wie sieht die Filtertechnik aus.
Ich würd, was die Klassifizierung betrifft meine Finger davon lassen, die Klassifizierung soll bitteschön der Abfallerzeuger festlegen und schriftlich mitteilen, der ist schließlich verantwortlich dafür. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Grüße
Mark
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Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung?
[Re: Mark]
#10160
16.12.2009 20:00
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Udo Freitag
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Hallo Mark, hallo Gandalf,
SDB Fehlanzeige. Wäre ja auch zu einfach. Unter Punkt 14 steht ja wie die gefahrgutrechtliche Einstufung aussieht. Mich interessiert an welchen Paramentern der Analyse ich erkenne ob eine Gefahrguteinstufung notwendig ist oder nicht?
Gruß
Udo
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Re: Filterstaub Gefahrguteinstufung?
[Re: Udo Freitag]
#10161
17.12.2009 09:15
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Gandalf
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Hallo Udo, in § 3 Abs. 2 der AVV sind Kriterien festgelegt, ab wann ein Abfall als gefährlich einzustufen ist. Gefahrgutrechtlich relevant sind hier die Punkte 2 bis 8 (ich gehe mal davon aus dass Pkt. 1 "Flammpunkt" hier nicht zum Tragen kommt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />). Diese müsste man dann im Einzelfall an Hand der Analyse abprüfen (Blei kommt hier gem. 4 erst ab 25 % zum Tragen, Arsen aber bspw. gem. 2 schon ab 0,1 %). Dann ist wie gesagt zu prüfen ob PCDD/PCDF eine Rolle spielen (das hängt besonders von der Technik der Anlage ab, nämlich ob bspw. die Abscheidestufen getrennnt sind) und hier dann GGAV Ausnahme 19 beachten. Ein weiterer Punkt ist die Umweltgefährlichkeit. Hier müsste dann neben Bleiverbindungen (hier schon ab 2,5 % Pb) bspw. auch Zinkoxid berücksichtigt werden. Aber einfach ist das alles wirklich nicht. Von daher kann ich mich Mark in dem Punkt die Klassifizierung soll bitteschön der Abfallerzeuger festlegen und schriftlich mitteilen nur anschließen. Gruß Gandalf
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