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Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz #10203 02.01.2010 16:35
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J.Simon Offline OP
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Hallo Guten Tag

Wer kann mir genau sagen, wo steht, welche Klasse 1 Transporte nicht unter die Benutzung und Beachtung eines Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz fallen. Mir ist bewußt, dass Transport von Munition unter das Kriegswaffen-Kontroll-Gesetz fallen und somit kein Befähigungsschein benötigt wird.Genauso bei Feuerwerkskörpern die nicht unter den Befähigungsschein fallen.
Oder gibt es in diesem Zusammenhang nur die Anlage III und IV des Sprengstoffgesetzes, welche unter den Befähigungsschein fallen?

Wer kann mir weiterhelfen
Gruß J. Simon <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz [Re: J.Simon] #10204 02.01.2010 16:46
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wscheffler Offline
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Hallo Johann

Siehe mal unter den Beiträgen vom 09.12.2009
unter "Erlaubnis bzw. Befähigungsnachweis gem. SprengG"


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz [Re: J.Simon] #10205 04.01.2010 12:42
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Dieter2 Offline
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Hallo Johann,

eine "Ausschlussliste" findest Du im Sprengstoffgesetz nicht. Als Beförderer heißt das, im Zweifelsfall immer vorher beim Absender/Auftraggeber anzufragen, ob der Stoff bzw. Gegenstand der Befähigungsscheinpflicht unterliegt. Ungeachtet dessen wird ein seriöser Absender grundsätzlich bei Auftragserteilung / Angebotsanfrage darauf hinweisen.

Es ist übrigens nicht richtig, dass eine Genehmigung nach dem KWKG eine ggf. erforderliche Befähigungsscheinpflicht ausschließt - es ist im zutreffenden Fall beides erforderlich.

Gruß
Dieter

Re: Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz [Re: Dieter2] #10206 04.01.2010 17:19
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J.Simon Offline OP
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Beiträge: 195
Hallo Dieter
Danke für Deine präzise Antort
Angenehme schöne Woche
gruß Johann <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon

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