Hallo Guten Tag
Wer kann mir genau sagen, wo steht, welche Klasse 1 Transporte nicht unter die Benutzung und Beachtung eines Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz fallen. Mir ist bewußt, dass Transport von Munition unter das Kriegswaffen-Kontroll-Gesetz fallen und somit kein Befähigungsschein benötigt wird.Genauso bei Feuerwerkskörpern die nicht unter den Befähigungsschein fallen.
Oder gibt es in diesem Zusammenhang nur die Anlage III und IV des Sprengstoffgesetzes, welche unter den Befähigungsschein fallen?
Wer kann mir weiterhelfen
Gruß J. Simon <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />