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Befähigungsschein #10237 07.01.2010 09:14
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Bakerson Offline OP
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Moin Moin aus DK

Soll ein Dänisher Fahrer im besitz einer Befähigungsschein
laut §20 im SprengstoffG/SprengstoffV, wenn er vom Hamburg nach
Dänemark ein container mit Feuerwerkskörper - kategorie
1 bis 4 transportiert?

Gruss aus Sonderburg

Re: Befähigungsschein [Re: Bakerson] #10238 07.01.2010 14:24
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Gerald Offline
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Hallo,
ich hatte schon einen Betrag zu diesem Thema am 07.12.2009 unter Gefahrgut Praxis geschrieben. Aber hier nochmals der Wortlaut.
Nach Sprengstoffrecht steht im Sprengstoffgesetz, welches am 11.08.2009 letztmalig Geändert wurde, unter §7, das der Unternehmer einen Erlaubnisschein und im §20 das die verantwortliche Person (Fahrzeugführer)eine Befähigungsschein besitzen muss, außer der Unternehmer ist gleichzeitig die verantwortliche Person, dann brauch er nur einen Erlaubnisschein. Um diese Scheine zu erhalten sind aber Bedingungen zu erbringen.
Im §4 erste Verordnung zum Sprengstoffrecht steht , das dies aber nicht für Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 zutrifft.
Der Begriff "Verbringen" wird im Sprengstoffrecht §3 Abschitt 3 genau erläutert.
Das heist für Kategorie 3 und 4 brauchst Du einen Befähigungsschein um diese Feuerwerkskörper in Deutschland zu transportieren.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Befähigungsschein [Re: Gerald] #10239 07.01.2010 16:40
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Udo Leithold Offline
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Hallo zusammen,

ein kleiner Einwand zum Beitrag von Gerald.
Im Grund genommen richtig, aber dies gilt nur für Bundesbürger in vollem Umfang.
In § 8 Abs. 2 Nr. 1 SprengG sind Versagensgründe für die Erteilung des Befähigungsscheines aufgeführt. Einer davon ist "nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz".
Für einen Ausländer, der auch für eine ausländische Firma fährt, gelten die Vorschriften seines Heimatlandes bezüglich Erlaubnis und Befähigungsschein.
Es ist durchaus möglich einen Befähigungsschein zu beantragen, aber ob der erteilt wird ist die Frage.
In Dänemark wird es doch vergleichbare Vorschriften geben und eine entsprechende Bescheinigung ist dann in Deutschland zu akzeptieren.

Viele Grüße
Udo Leithold

Re: Befähigungsschein [Re: Udo Leithold] #10240 07.01.2010 18:40
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Gerald Offline
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Hallo Ute,
damit hast Du natürlich Recht. Hatte ich vergessen mit rein zu schreiben.
Aber mich würde schon mal interessieren, welche Vorschriften in Dänemark gelten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Befähigungsschein [Re: Udo Leithold] #10241 11.01.2010 17:34
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Gerald Offline
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Hallo Ute,
noch ein kleiner Nachtrag zu Deinem Beitrag.
Der § 38 Abs. 1 der 1. SprengV, "Auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union(EU) sind, ist § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes nicht anzuwenden. Dies gilt auch, soweit in § 20 Abs. 2 des Gesetzes auf diese Vorschrift verwiesen wird." macht eine Ausnahme von § 8 Abs. 2 Nr.1 des SprengG.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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