Hallo,
ganz, ganz, ganz früher gabe es in Österreich ein Mindestalter für Gefahrgutlenker und das war das 24. Lebensjahr.
Damals hieß das ganze noch "Gefahrgutbeförderungsgesetz-Straße"
"32. (1) Der Lenker darf eine Beförderungseinheit nur in Betrieb nehmen, wenn
1. er die Voraussetzungen des § 40 erfüllt und das 24. Lebensjahr vollendet hat,
2. er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, daß die Beförderungseinheit sowie die Ladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen und
3. die Tafeln mit den Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr und des Stoffes und die sonstigen Aufschriften und bildlichen Darstellungen vorschriftsmäßig angebracht sind..."
Mit dem Beitritt zur EG war dies nicht mehr haltbar.
Mit 31.08.1998 tratt dass alte Gesetz außer Kraft und das neue Gesetz in Kraft, wo es keine Altersbeschränkung mehr gibt.
Gruß
Rupert