Hallo Steffan,
es müssen sowohl die Innen und die Außenverpackungen so verschlossen werden, das ein auslaufen oder eine Freisetzung verhindert wird.
Nehmen wir mal an die Innenverpackung läuft aus, wird unter umständen zwar von der Außenverpackung aufgehalten, aber was passiert nach dem öffnen ???
hier mal zwei Abschnitte des ADR die wichtig sind:
"Verpackungen, einschließlich Großpackmittel und Großverpackungen
müssen gemäß den vom Hersteller gelieferten Informationen verschlossen sein."
( ADR 4.1.1.1 )
und
"Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen müssen Informationen
über die zu befolgenden Verfahren sowie eine Beschreibung der Arten und Abmessungen
der Verschlüsse (einschließlich der erforderlichen Dichtungen) und aller anderen Bestandteile
liefern, die notwendig sind, um sicherzustellen, daß die versandfertigen Versandstücke in
der Lage sind, die anwendbaren Qualitätsprüfungen dieses Kapitels zu erfüllen."
( ADR 6.1.1.5 )
Das heißt so viel wie " Die Hersteller müssen uns erzählen, welches Klebeband, in welcher stärke, wo und wie anzubringen ist" meines Erachtens nach eine unnötige Weisung aber OK so stehts halt geschrieben
mfg
mavo
Zuletzt bearbeitet von Mavo; 27.08.2003 16:33.