Hallo Stefan,
im ADR unter 7.2.1:
7.2.1 [Beförderungsmittel]
Sofern in den Abschnitten 7.2.2 bis 7.2.4 nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Versandstücke verladen werden in:
a)gedeckte Fahrzeuge oder geschlossene Container oder
b)bedeckte Fahrzeuge oder bedeckte Container oder
c)offene Fahrzeuge (ohne Plane) oder offene Container ohne Plane.
-> in Spalte (16) der Stoffliste ist dann bei dem jeweiligen Stoff ein entsprechender Eintrag z.B. V1
Gruß aus München
Günther Homann