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Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich #10467 15.02.2010 10:36
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Sportbacke Offline OP
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Servus beinand,

Ich fahre öfters nach Frankreich mit Gefahrgut!
Jetzt habe ich gehört das man mit LKW und Gefahrgut max. 80km/h in Frankreich fahren muss wenn Ausgeschildert.
Was darf man dann mit PKW von 2,8t bis 3,49t mit Gefahrgut fahren??
Laut ADR gibt es keine Regelung und die nationalen Regeln kenn ich nicht.
Ich hab die Polizei schon öfters mit 130 überholt und sie haben mich nicht verfolgt, aber warten bis ich Strafe zahlen muss will ich auch nicht! ^^
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke und noch schöne "Feier"tage!

Daniel

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: Sportbacke] #10468 15.02.2010 14:51
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Andreas_A Offline
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Hallo Sportbacke,

in Frankreich darf man mit dem LKW (über 3,5 t) auf Autobahnen 90, auf Landstraßen 80 und innerorts 50 km/h fahren.

Das sind also fast exakt die deutschen Regelungen, v.a. wenn man berücksichtigt, dass in Deutschland auf Autobahnen üblicherweise 95 gefahren wird und die Sanktionen in Frankreich schärfer sind als hier, so dass man hier wie dort 95 fährt.

Und die Limits bei Gefahrgut stehen hier:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Vitesse_max...res_dangereuses

Grüße,
Andreas

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: Andreas_A] #10469 15.02.2010 23:00
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Sportbacke Offline OP
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Danke dir erstmal!
Jetzt muss ich des nur noch übersetzten und dann bin ich hoffentlich schlauer! ^^

Grüsse

Daniel

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: Sportbacke] #10470 17.02.2010 12:03
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Sportbacke Offline OP
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Kann mir jemand den Grün markierten Text übersetzten??
Wäre Super wenn mir jemand weiterhelfen kann, da die Übersetzer im Internet damit nicht zurecht kommen!

Danke schonmal

Grüße und gute Fahrt

Daniel

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11156-ADRFrankreich.pdf (0 Bytes, 726 Downloads)
Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: Sportbacke] #10471 17.02.2010 14:27
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G. Homann Offline
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Hallo Daniel,

bin zwar der französischen Sprache so gut wie nicht mächtig aber der grün markierte Text bezieht sich auf jeden Fall auf Transporte von NICHT-Gefahrgütern (autres que... -> andere als ...)!!!
Die Angaben unter Ziff. 2. müssten zutreffen.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: G. Homann] #10472 01.03.2010 10:03
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Sportbacke Offline OP
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Ich weis halt immer noch nicht ob das jetzt "bis 3,5t" oder "ab 3,5t" heissen soll.
Ich vermute das es sich um "ab 3,5t" handeln könnte da ja in der EU und den AETR Staaten auch alles erst ab 3,5t los geht.
Nur bei uns in Deutschland gehts bei 2,8t los.

Vielleicht weis noch jemand was!
Danke!

Gruß
Dani

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: Sportbacke] #10473 01.03.2010 12:33
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UHeins Offline
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Übersetzungshilfe:

inf. = inférieur = unter, kleiner

sup. = supérieur = über, größer

égal = gleich


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich [Re: UHeins] #10474 04.03.2010 16:36
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Sportbacke Offline OP
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DANKE DANKE DANKE!!!

Jetzt bin ich schlauer!
Endlich mal Fakten und alles Schwarz auf Weiss!

Danke nochmal an Alle!

Schöne Grüße

Daniel


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