Ich fahre öfters nach Frankreich mit Gefahrgut! Jetzt habe ich gehört das man mit LKW und Gefahrgut max. 80km/h in Frankreich fahren muss wenn Ausgeschildert. Was darf man dann mit PKW von 2,8t bis 3,49t mit Gefahrgut fahren?? Laut ADR gibt es keine Regelung und die nationalen Regeln kenn ich nicht. Ich hab die Polizei schon öfters mit 130 überholt und sie haben mich nicht verfolgt, aber warten bis ich Strafe zahlen muss will ich auch nicht! ^^ Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Danke und noch schöne "Feier"tage!
Daniel
Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich
[Re: Sportbacke]
#1046815.02.201014:51
in Frankreich darf man mit dem LKW (über 3,5 t) auf Autobahnen 90, auf Landstraßen 80 und innerorts 50 km/h fahren.
Das sind also fast exakt die deutschen Regelungen, v.a. wenn man berücksichtigt, dass in Deutschland auf Autobahnen üblicherweise 95 gefahren wird und die Sanktionen in Frankreich schärfer sind als hier, so dass man hier wie dort 95 fährt.
Kann mir jemand den Grün markierten Text übersetzten?? Wäre Super wenn mir jemand weiterhelfen kann, da die Übersetzer im Internet damit nicht zurecht kommen!
Danke schonmal
Grüße und gute Fahrt
Daniel
Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich
[Re: Sportbacke]
#1047117.02.201014:27
bin zwar der französischen Sprache so gut wie nicht mächtig aber der grün markierte Text bezieht sich auf jeden Fall auf Transporte von NICHT-Gefahrgütern (autres que... -> andere als ...)!!! Die Angaben unter Ziff. 2. müssten zutreffen.
Gruß aus München Günther Homann
Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich
[Re: G. Homann]
#1047201.03.201010:03
Ich weis halt immer noch nicht ob das jetzt "bis 3,5t" oder "ab 3,5t" heissen soll. Ich vermute das es sich um "ab 3,5t" handeln könnte da ja in der EU und den AETR Staaten auch alles erst ab 3,5t los geht. Nur bei uns in Deutschland gehts bei 2,8t los.
Vielleicht weis noch jemand was! Danke!
Gruß Dani
Re: Geschwindigkeitsbegrenzung ADR Frankreich
[Re: Sportbacke]
#1047301.03.201012:33