Munitionstransport als Privatmann ?!?!?
#10525
20.02.2010 20:56
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mischaxx
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Hallo ich möchte gerne meinen Jahresbedarf an Munition in Tschechien kaufen was muß ich beim Transport beachten bzw weiß jemand einen günstige Spedition die das machen kann?
Also die Strecke von Tschechien nach Deutschland mit 30.000 Schuss Munition (350 KG, das sind dann ca 46 KG Pulver)
Ich habe schon beim Zoll, Polizei und anderen Behörden nachgefragt aber da konnte mir niemand was dazu sagen nur wenn ich nicht Gewerblich fahre ich keine auflagen hätte stimmt das ?
Danke für die Hilfe
Grüße Mischa
Zuletzt bearbeitet von mischaxx; 20.02.2010 22:09.
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Re: Munitionstransport als Privatmann ?!?!?
[Re: mischaxx]
#10526
21.02.2010 14:32
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Gerald
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Hallo Mischa, erst must Du schon mal noch schreiben, ist die Munition für Jagdzwecke oder als Sportschütze, und ich denke es ist für den privaten Gebrauch, denn bei Gewerblichen sieht es etwas anders aus. Dann ist natürlich noch die UN Nummer der Munition wichtig, und die NEM der Patronen. Auch solltst Du die Einfuhrbestimmungen beachten, aber da müste Dir der Zoll weiterhelfen können.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Munitionstransport als Privatmann ?!?!?
[Re: mischaxx]
#10527
22.02.2010 12:06
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Winklhofer
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Hallo Mischa,
in der Menge für eine Privatperson etwas ungewöhnlich, bezüglich des Gefahrguttransports wäre Folgendes zu bemerken: Deinen Angaben zufolge willst Du als Privatperson für Deine Freizeitaktivitäten einzelhandelsgerecht abgepackte Munition (UN 0012 = 1.4S???, 350 kg brutto, offensichtlich mit 46 kg Nettoexplosivstoffmasse) in Tschechien (grenzüberschreitender Verkehr) kaufen. Diese Beförderung könntest Du in der Tat nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR unter Einhaltung der dortigen Bedingungen (einzelhandelsgerecht abgepackt, kein Freiwerden unter normalen Beförderungsbedingungen) freigestellt vom ADR befördern. Dies gilt im Übrigen nicht für rein innerstaatliche Beförderungen nach GGVSEB (Anlage 2 Nr. 2.1 a). Hier gelten deutlich strengere Höchstgrenzen für die Nettoexplosivstoffmasse bzw. die Bruttomasse.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 24.02.2010 10:27.
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Re: Munitionstransport als Privatmann ?!?!?
[Re: Winklhofer]
#10528
25.02.2010 19:02
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wscheffler
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Hallo Mischa,
wie dir Aufgezeigt wurde, ist doch allein aus dem ADR einiges zu berücksichtigen. Solltest du dich entscheiden den Transport durchzuführen, halte doch bitte auf jeden Fall noch vorher die Rücksprache mit dem Zoll. Die Grundlage ist im Sprengstoffgesetz im §15(3)"Einfuhr" hinterlegt.
Explosionsgefährliche Stoffe sind bei der Einfuhr in den Geltungsbereich des Gesetzes bei der zuständigen Zolldienststelle.......anzumelden.
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 25.02.2010 19:11.
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Re: Munitionstransport als Privatmann ?!?!?
[Re: mischaxx]
#10529
26.02.2010 11:14
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Dieter2
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Hallo Mischa,
hinsichtlich SprengG ist bei der Einfuhr nach Deutschland nichts zu berücksichtigen (es gibt ja auch innerhalb der EU keine Zollabfertigung bei Grenzübertritt). Kleinwaffenmunition für Sportschützen unterliegt nicht dem SprengG - siehe §1 (4) Nr. 4. Zu beachten ist das WaffG, das Dir als Sportschütze aber hinlänglich bekannt sein dürfte. Es gibt auch keine Einfuhrgenehmigungspflichten nach AWG.
Auch wenn die Menge von 30.000 Schuss für die Anwendung der Befreiung nach 1.1.3.1 a) ADR ungewöhnlich hoch erscheint, spricht absolut nichts dagegen, wenn die dort aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Nach GGVSEB gilt allerdings die Einschränkung von 50 kg brutto - d.h., für die 350 kg müssten bei Anwendung 1.1.3.1 a) ADR sieben Transporte erfolgen. Ich schätze, es ist somit günstiger, einen Spediteur zu beauftragen.
Grüße Dieter
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P800
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