Orangefarbene Kennzeichnung
#10575
26.02.2010 14:54
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Tanks12
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Ich denke es ist bekannt, dass auswechselbare Ziffern und Buchstaben auf Tafeln an die vorgesehene Stelle verbleiben müssen. Nun wurde aber von uns ein Fahrzeug durch die BAG kontrolliert und hier wurde dem Fahrzeugführer mitgegeben, dass die Anbringung am Kühlergrill eines Fahrzeuges nicht gesetzeskonform ist, da der Grill nicht die Feuerwiderstandsdauer von 15 min aufweist. Nach Stand der Technik werden an vielen Fahrzeugen nur noch Kunststoffe im vorderen Bereich verbaut, so dass es keine andere Möglichkeit gibt die Warntafel an Teile anzubauen die eine höhere Widerstandsdauer haben. Wie ist die Meinung von euch dazu? Gibt es ähnliche Erfahrungen? Danke für eure Meinungen und Berichte!
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: Tanks12]
#10576
26.02.2010 19:08
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Hofer
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Hallo Tanks12. Ich bin Gefahrgutkontrollbeamter in Luxemburg und gebe dir meine persöhnliche Antwort. Kapitel 5.3.2.1.1 ADR sieht nur vor, dass die vorne sowie hinten angebrachten Warntafeln gut sichtbar sein müssen. Kapitel 5.3.2.2.1 ADR spricht von einer Feuer-sowie Unfallbeständigkeit. Du hast natürlich Recht wenn du sagst, dass die Kunststoffteile hauptsächlich vorne am LKW hierfür bedenklich sind. Diese Tatsache sollten aber auch andere Kontrollbeamte bei ihren Kontrollen berücksichtigen.Wenn ich bei einer Kontrolle merke, dass der Fahrer oder Absender sich die Mühe gemacht haben, die Warntafel einigermassen anständig und sicher anzubringen, ist das für mich OK, auch wenn es mir bedenklich scheint.Man kann immer nur mit den Mitteln arbeiten, die einem zur Verfügung stehen. Grüsse aus Luxemburg Hofer <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: Tanks12]
#10577
26.02.2010 19:39
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Gerald
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Hallo, die orangefarbene Tafel hat nach 5.3.2.2.1 "Die Tafel darf sich bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen." Und ich denke, das macht auch Sinn, denn in der Vergangenheit wurde diese oft nur mit der Zollschnur, oder mit Paketklebeband oder Ähnlichen befestigt. Und das hatte zur Folge, dass beim Eintreffen der Einsatzkräfte diese vom Fahrzeug gefallen waren.<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Auch glaube ich nicht, das es keine Möglichkeit gibt, die Tafel so anzubringen, weil alle Teile aus Plastik sind! Beachte bitte auch die Änderung im ADR 2009 Absatz 5.3.2.2.2 " Auswechselbare Ziffern und Buchstaben auf Tafeln, mit denen die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer dargestellt werden, müssen während der Beförderung und unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs an der vorgesehenen Stelle verbleiben."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: Gerald]
#10578
27.02.2010 07:47
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J.Simon
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Hallo zusammen Man sieht schon, wie haarsträubend teilweise die ganze Sache begutachtet und auch teilweise kontrolliert wird. Ich kann Hofer nur recht geben und hoffe dass es noch mehr solche Kontrolleure gibt, die die Kirche im Dorf lassen. Wenn mann den Text in 5.3.2.2.1 genauer anschaut heißt es ja: Die Tafel darf sich von Ihrer Befestigung nicht lösen. Es heißt nicht: Die Befestigung darf sich vom Fahrzeug nicht lösen. Also unterm Strich: Ich sehe hier kein Problem. Es ist schon auch richtig, dass teilweise am ganzen Fahrzeug nur noch Plastik verbaut ist und was soll dann ein Beförderer machen? Er hat keine andere Möglichkeit als nur an Plastik anzubringen
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: J.Simon]
#10579
27.02.2010 17:13
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Gerald
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Hallo, das im Text unter 5.3.2.2.1 "Die Tafel darf sich von Ihrer Befestigung nicht lösen." bezieht sich auch auf die 15 Minutern. Seht mal unter diesem Link http://gefahrgut.gefahrgut-guetertransport.de/Fotosafarie.htm nach, da werdet Ihr Bilder finden, wie so manch Einer die Tafel befestigt. Und ich kenne zu diesem Thema noch mehr Bilder aus der Praxis. Wenn die Tafel 15 Minuten Brand überstehen muss, dann bin ich der Meinung, so auch die Halterung. Sonst macht das Ganze keinen Sinn. Aber leider mußte erst die WP 15 eingreifen, damit dies jeder versteht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />. Als ob wir nicht andere Problem im ADR haben, welche eher gelöst werden sollten. Und bei meiner letzten Schulung muste ich erfahren, da gibt es immer noch Firmen, welche die orange Tafel mit Magnethaftung einsetzen! Als ob das Magnetfeld bei einem Brand erhalten bleibt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />. Auch hatte ich schon das Vergnügen zu sehen, wie ein Fahrzeug auf der Autobahn die Tafel durch den Fahrtwind verloren hat! Wenn man das alles richtig betrachtet, dann macht es schon Sinn, das das ADR es so festgelegt hat. Und wie das die Kontrollbehörde auslegt, darauf würde ich mich nicht verlassen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: Gerald]
#10580
01.03.2010 16:03
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M.Brück
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Also ich als Kontrolleur aus Mittelhessen kann auch nur sagen, laßt die Kirche mal im Dorf. Solange eine Tafel vernünftig am Fahrzeug angebracht ist, nicht nur mit nem Kabelbinder oder nem Gummi, ist das für mich auch in Ordnung. Man hat heute soviele Einschränkungen an den FAhrzeugen die das Anbringen erschweren. Lufteinlässe dürfen nicht zugebaut werden, Scheinwerfer nicht abgedeckt, meist bleibt keine andere Möglichkeit als die Tafel an einem Kunststoffteil anzubringen. Noch schwerer ist es ja mittlerweile an den Sprintern/Caddies, da geht ja wenn überhaupt nur die kleine Tafel. Ich appeliere daher auch an die anderen Kontrolleure, laßt die Kirche im Dorf.
Zuletzt bearbeitet von M.Brück; 01.03.2010 16:03.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: M.Brück]
#10581
01.03.2010 16:28
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Dieter2
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Es ist sehr wohltuend, feststellen zu können, dass es doch noch eine ganze Menge Pragmatiker gibt...
Gruß Dieter
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Re: Orangefarbene Kennzeichnung
[Re: M.Brück]
#10582
02.03.2010 18:21
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Gerald
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Hallo Mario, dass Du die Angelegenheit so siehst, finde ich nicht schlecht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> Aber in meinen Fortbildungsveranstaltungen höre ich auch andere Töne von dem Fahrzeugführer zu den Kontrollpersonen. Aber im Grundtenor gibst Du mir schon recht, da Du Kabelbinder, Gummis u.ä. auch nicht tolerieren würdest. Bei den Sprintern gebe ich Dir recht, aber nach Unterabschnitt 5.3.2.2.1 darf die Tafel 30 cm x 12 cm, wenn "Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht,..". Nur ebend nur an der Vorderseite des Fahrzeuges, und nicht hinten, denn da ist die Fläche immer da. Nur in der Praxis sieht man oft bei Sprintern vorn und hinten die Kleinere. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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