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Werkzeug/Servicekoffer #10594 27.02.2010 18:55
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Spitfire Offline OP
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Hallo zusammen

ich hätte da wieder einmal eine Frage.
Ich muss zwei Werkzeugkoffer gefüllt mit Werkzeug und je einem Leaksuchspray UN 1950 non flammable und je einem digitalen Manometer mit einer eingesetzten Lithium-Batterie ausgestatten per Luftfracht versenden.
Meine Frage:
Muss ich diese zwei Servicekoffer als Gefahrgut deklarieren? Wenn ich denke,was die Passagiere so alles im Handgepäck mitführen,Parfüm /Haarspray Filmkamera/Laptop/Natel etc,dann müsste das ja auch alles als Gefahrgut deklariert werden.
Ich wäre Euch für eine Antwort dankbar,da ich wirklich unsicher bin. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Grüsse
Peter

Zuletzt bearbeitet von Spitfire; 28.02.2010 11:57.

Perfection needs a touch of madness
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: Spitfire] #10595 27.02.2010 20:59
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J.Simon Offline
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Hallo
3 Fragen vorne weg: Wie willst Du versenden PAX oder CAO,wie groß ist die Leistung der Batterien, wie sind die UN 1950 klassifiziert und wie groß ist die Menge pro Dose


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: J.Simon] #10596 28.02.2010 11:48
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Spitfire Offline OP
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Hallo
versendet wird mit grösster wahrscheinlichkeit PAX.
Die Leistung der Knopfzellenbatterie ist 3V aber installiert im Gerät
und die genaue Bezeichnung nach ICAO/IATAder des Sprays wäre UN 1950 Aerosols non-flammable, 2.2, Menge der Dose 400ml
Grüsse
Peter

Zuletzt bearbeitet von Spitfire; 28.02.2010 11:57.
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: Spitfire] #10597 28.02.2010 17:13
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J.Simon Offline
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Hallo Isch
bei den Druckgaspackungen bin ich zum Ergebnis gekommen, dass Du diese unter LQ mit der entsprechenden Außenverpackung nach Y 203 und entsprechender Kennzeichnung nach 7.1.5.3 IATA versenden kannst. Bei den Knopfzellen schaut es etwas anders aus. Wenn es nur Knopfzellen sind habe ich bis jetzt keine mögliche Beschränkung gefunden, wenn es sich um eine Batterie handelt dann wäre UN 3481 oder UN 3091 mit allen Regeln anzuwenden. Eine Freistellung unter "E" oder "LQ" wäre dann nicht möglich


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: J.Simon] #10598 01.03.2010 11:11
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Rupert Offline
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Hallo Johann,
darf ich mal ein Veto einlegen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Finger weg von LQ in der Luftfracht, sehr viele Fluggesellschaften lehnen die Beförderung ab.
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: Rupert] #10599 01.03.2010 12:28
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J.Simon Offline
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Hallo
Dann sag uns doch bitte wie es geht. Die Fluggesellschaften die LQ ablehnen stehen in 2.9.3.5 IATA. Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, bis mir jemand was anderes darlegt und begründet. Für die Knopfzellen in Deinen Manometer habe ich keine Beschränkung gefunden, da es sich nur um Zellen handelt

Zuletzt bearbeitet von J.Simon; 01.03.2010 14:54.

Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: J.Simon] #10600 02.03.2010 11:28
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Dieter2 Offline
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Hallo Johann,

grundsätzlich ist LQ natürlich o.k. - Rupert will wohl darauf hinaus, dass der Aufwand bei LQ-Versand kaum vom Versand eines "normal" abgefertigten Gefahrguts abweicht.

Ich kann das zwar aus der Praxis nicht bestätigen, da in unserem Produktbereich LQ nicht zulässig ist, aber von den Schulungsleitern hört man bei der PK1-Wiederholung immer wieder, dass LQ bei den Fluggesellschaften ein ungeliebtes Thema ist. LQ ist hier ohnehin höchstens deshalb interessant, weil der Absender eine Verpackung verwenden darf, die kein UN-Baumusterprüfzeichen trägt (die aber trotzdem geprüft sein muss).

Es muss ja auch für LQ eine Shippers Declaration ausgestellt werden, die aber nur unterschreiben darf, wer einen vom LBA anerkannten Schulungsnachweis PK1, 3 oder 6 besitzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Spitfire diesen hat.

Hallo Spitfire, ich würde mich an Deiner Stelle in die Hände eines Gefahrgutdienstleisters begeben. Auch wenn der auf den ersten Blick teuer erscheint, kann er Dir durchaus Kosten sparen. Allein die Wiederholung eines DGR-Checks am Flughafen, der bei Rückweisung wegen irgend einer unkorrekten Markierung oder Dokumentation sehr schnell aktuell wird, kostet knapp über ¤ 100,-!

Grüße
Dieter

Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: Dieter2] #10601 02.03.2010 21:38
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J.Simon Offline
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Hallo Dieter2
Ich danke Dir für Deine sachliche Auskunft. Selbstverständlich ist der jeweilige Aufwand mit den entsprechenden Risiken abzuwägen. Es wäre u.U. sogar besser beide Druckgaspackungen (habe jetzt aber nicht extra nachgeschaut) als eine komplette Gefahrgutsendung zu verschicken und die beiden Werkzeugkoffer ebenfalls als eine eigene. Entscheiden soll immer der Kunde. Mir ging es vor allem um die Sache, dass LQ möglich ist. Ob geliebt oder nicht. Auch wenn viele Luftfahrtunternehemen diese dann gar nicht annehmen würden. Fachleute müssen nun mal bei den Vorschriften bleiben. Ich finde es auch toll, dass Du Spitfire auf einen Fachmann verweist auch wenn der sein Geld dann wert ist. Nochmals alles erledigen ist teurer.


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Werkzeug/Servicekoffer [Re: J.Simon] #10602 04.03.2010 15:54
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Susann Miller Offline
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Hallo Herr Simon,
Antwort auf
Bei den Knopfzellen schaut es etwas anders aus. Wenn es nur Knopfzellen sind habe ich bis jetzt keine mögliche Beschränkung gefunden, wenn es sich um eine Batterie handelt dann wäre UN 3481 oder UN 3091 mit allen Regeln anzuwenden.


... auch Knopfzellen in Ausrüstungen eingebaut unterliegen den Vorschriften für UN 3091 bzw. UN 3481 mit den PI 970 bzw. 967, wenn auch die Erleichterungen nach Section II genutzt werden können. Eine Freistellung wie im ADR durch die M 211 gibt es meines Wissens im Luftverkehr nicht.

Viele Grüße
Susann Miller


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