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ADR Schein nötig? #10845 13.04.2010 20:49
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copener75 Offline OP
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Hallo an alle Gefahrgutexperten,

ich hab da mal eine Frage. Benötigt man zum Transport
von einem 200 Ltr. Fass Nitroclean Waschverdünnung,

· ADR/RID-GGVS/E Klasse: 3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe
· Kemler-Zahl: 33
· UN-Nummer: 1993
· Verpackungsgruppe: II
· Gefahrzettel 3
· Bezeichnung des Gutes: 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ACETON,
ETHYLACETAT), Sondervorschrift 640D

zu gewerblichen Zwecken einen ADR Schein?
Wo und wie finde ich die Begründung im ADR?

Re: ADR Schein nötig? [Re: copener75] #10846 14.04.2010 07:48
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catweazle Offline
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Moin Moin,

Es ist kein ADR-Schein notwendig!!
Siehe 1.1.3.6.2, Unterabschnitt 8.2.1 muss nicht angewandt werden.
Wohl aber 8.2.3!!
Bis zu 333 Liter können befördert werden, wenn kein anderes Gefahrgut an Bord.
Bei unterschiedlichen Beförderungskategorien muss mit Faktoren gerechnet werden.

Gruss

Re: ADR Schein nötig? [Re: copener75] #10847 14.04.2010 07:52
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catweazle Offline
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was ich noch vergessen hab...
Im Beförderungspapier muss natürlich vermerkt werden, dass die Freistellung nach
1.1.3.6 in anspruch genommen wird!

Re: ADR Schein nötig? [Re: catweazle] #10848 14.04.2010 08:35
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Dieter2010 Offline
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Hallo,

wie bereits schon von catweazle erwähnt, beträgt die Mengengrenze 333 ltr; also mit den 200 ltr. in der VG II ist man darunter, d. h. man könnte sogar noch 133 ltr. zuladen, ohne die vollständigen Transportvorschriften einhalten zu müssen.
Jedoch ist ein 2 kg Feuerlöscher auch unterhalb der Mengengrenze von 333 erforderlich.
Das Beförderungspapier wird nur erforderlich, wenn nicht an Dritte übergeben wird (siehe GGAV Ausnahme 18). Das heisst, wenn innerbetrieblich transportiert wird, z.B. von einer Firma zu dem der Firma zugehörigen Lager, auch wenn dieses z.B. 30 km entfernt ist, kann auf das Beförderungspapier verzichtet werden. Zusätzlich ist noch die bereits erwähnte Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR, für alle am Transport Beteiligten, erforderlich.

Gruß
Dieter

Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 14.04.2010 08:44.
Re: ADR Schein nötig? [Re: catweazle] #10849 14.04.2010 08:54
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Udo Freitag Offline
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Hallo Catweazle,

wenn die Ausnahme 18 nicht angewendet werden kann und somit ein Beförderungspapier notwendig ist dann brauch der Vermerk "Beförderung ohne Überschreitung der in ...(ehemals Absatz 5.4.1.1.10 ADR)" nicht mehr erwähnt werden.


Gruß

Udo

Re: ADR Schein nötig? [Re: copener75] #10850 14.04.2010 13:43
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J.Simon Offline
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Hallo copener75
Ich versuch Dir mal eine komplette Antwort zu geben:
ADR Schein erforderlich: NEIN
Du führst einen sog. 1000 Pkt Transport nach 1.1.3.6 ADR durch. Dabei bist Du von manchen Vorschriften befreit, wie ADR-Schein oder Warntafeln. Die Beschränkungen, welche Vorschriften Du einhalten mußt bzw. befreit bist, findest Du in 1.1.3.6.2 ADR, z.B. 2kg Feuerlöscher, unterwiesene Person usw.
Beim Beförderungspapier, welches vorgeschrieben ist, mußt Du die Gesamtmenge je Beförderungkategorie eintragen. 5.4.1.1.1 Bem. 1 ADR.
Nach Deiner Schilderung führst Du einen gewerblichen Transport mit Übergabe an einen Dritten durch. Somit kannst Du die angesprochen Ausnahme 18 GGAV nicht anwenden.
Ich hoffe Ich konnte Dir weiterhelfen. Wenn noch Fragen offen, einfach schreiben


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: ADR Schein nötig? [Re: Udo Freitag] #10851 14.04.2010 19:01
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Mark Offline
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Antwort auf
wenn die Ausnahme 18 nicht angewendet werden kann und somit ein Beförderungspapier notwendig ist dann brauch der Vermerk "Beförderung ohne Überschreitung der in ...(ehemals Absatz 5.4.1.1.10 ADR)" nicht mehr erwähnt werden.


Hallo Udo,

du schreibst "ehemals Absatz ...", ehemals deshalb, weil diese Vorschrift ganz abgeschafft wurde, egal ob Ausnahme 18 oder nicht!


Grüße

Mark

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