Hallo eric
Ein Gefahrgutbeauftragter teilte mir hierzu allerdings mit :
beim Druck der Gefahrgutpapiere gibt es ein Problem bei den Multiplikationsfaktoren
Lt. Unterabschnitt 1.1.3.6.4. gilt, wenn eine Sendung mit nur einer Gefahrgutart transportiert wird dann darf keine Multiplikation erfolge
Kann ich so nicht zustimmen. Wie Udo bereits anmerkt, könntest Du die Punkteanzahl zwar angeben, was Dir bei dieser Menge aber auch nichts bringt. Du bist und bleibst kennzeichnungspflichtig.
Wenn Du diese trotzdem angiebts, darfst Du diese aber natürlich nicht zwischen den erforderlichen Angaben von 5.4.1.1.1 a,b,c.d. und k angeben. Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.
Aber wenn ich diese Angabe nicht brauche, warum soll ichs dann tun? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich sehe da keine Sinn darin