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Punkteermittlung / Höchstmengenkontrolle #10945 04.05.2010 17:46
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eric Offline OP
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Ich bin neu hier im Forum und habe da mal eine Frage. Ich transportiere 8 Kanister Organischer Peroxid Typ C UN- 3103 mit dem Gefahrgutauslöser 2,5-DIMETHYL-2,5-DI-(TERT-BUTYLPEROXY)-HEX-3-IN . Danach wird ein Beförderungspapier gedruckt für den Transport auf der Straße. Dort wird gemäss der eingegebenen Gefahrgutmenge von 200 und dem Multiplikationsfaktor 50 eine Faktormenge von 10000 ermittelt. Dies führt folglich dazu, dass die Höchstmenge der Beförderungskategorie überschritten ist und eine Kennzeichnungspflicht vorliegt.

Ein Gefahrgutbeauftragter teilte mir hierzu allerdings mit :
beim Druck der Gefahrgutpapiere gibt es ein Problem bei den Multiplikationsfaktoren
Lt. Unterabschnitt 1.1.3.6.4. gilt, wenn eine Sendung mit nur einer Gefahrgutart transportiert wird dann darf keine Multiplikation erfolgen.

Aktuell ist es jedoch so, dass eine Multiplikation durchgeführt wird, was zu einer falschen Berechnung der Punkte führt




Ist dies korrekt, wie muss ich mich in dem Fall in der Dokumentation bzw Berechnung verhalten.

Im voraus besten Dank für gute und konstruktive Beiträge.

Mit freundlichen Grüssen

Eric

Re: Punkteermittlung / Höchstmengenkontrolle [Re: eric] #10946 04.05.2010 18:39
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UBurkhard Offline
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Blättern wir mal nach:

Tabelle 1.1.3.6.3:
Die UN-Nummern 3101 bis 3104 fallen in die Beförderungskategorie 1, somit beträgt die höchstzulässige Menge pro Beförderungseinheit 20 Liter.

Mit 200 Litern bist du also kennzeichnungspflichtig.

Rein rechnerisch stimmen also die "Punkte".

Da 1.1.3.6.4 die Multiplikationsfaktoren zwar angibt, bei einem transportierten Stoff aber die Berechnung nicht ausdrücklich untersagt (auch Abschnitt 5.4 äußert sich nicht negativ) sehe ich in der Angabe der Punkte auf dem Beförderungspapier kein Problem.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Punkteermittlung / Höchstmengenkontrolle [Re: eric] #10947 04.05.2010 22:08
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J.Simon Offline
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Hallo eric
Antwort auf
Ein Gefahrgutbeauftragter teilte mir hierzu allerdings mit :
beim Druck der Gefahrgutpapiere gibt es ein Problem bei den Multiplikationsfaktoren
Lt. Unterabschnitt 1.1.3.6.4. gilt, wenn eine Sendung mit nur einer Gefahrgutart transportiert wird dann darf keine Multiplikation erfolge

Kann ich so nicht zustimmen. Wie Udo bereits anmerkt, könntest Du die Punkteanzahl zwar angeben, was Dir bei dieser Menge aber auch nichts bringt. Du bist und bleibst kennzeichnungspflichtig.
Wenn Du diese trotzdem angiebts, darfst Du diese aber natürlich nicht zwischen den erforderlichen Angaben von 5.4.1.1.1 a,b,c.d. und k angeben. Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.
Aber wenn ich diese Angabe nicht brauche, warum soll ichs dann tun? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich sehe da keine Sinn darin


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Punkteermittlung / Höchstmengenkontrolle [Re: eric] #10948 05.05.2010 08:20
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Gitta Krämer Offline
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Beiträge: 98
Hallo Eric,

stimmt, Multiplikatoren finden Anwendung, wenn Gefahrgut aus unterschiedlichen Beförderungskategorien zusammen versendet wird.

Wir versenden meist gemischt, aber ab und zu ist auch nur eine Beförderungskategorie auf dem LKW und unser Rechner kann auch nur multiplizieren oder nicht. Wir berechnen also immer Punkte und drucken sie an und es ist bisher nie beanstandet worden. In diesem Fall ist ein "mehr" an Info nicht strafbar.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer


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