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Re: Tunneldurchfahrten [Re: Gerald] #10988 05.07.2010 18:06
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Hallo,
Es hat sich am 23.06.2010 eine Änderung auf der Seite von www.bmvbs.de Tunnelbeschränkung ergeben.

Anhänge
11857-TunnelcodeStand23.06.2010.pdf (0 Bytes, 459 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 05.07.2010 20:13.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Tunnel Thüringen [Re: UHeins] #10989 11.07.2010 15:25
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Hallo,
unter dem Link http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=953070 ist ein interessanter Artikel eingestellt. In Diesem geht es um die Tunnelreglung auf der A71. Und es scheint Bestrebungen zu geben, die Tunnel für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge zu öffnen.
In diesem Artikel steht auch "Nach Ansicht von Jörg Lenk, Geschäftsführer des Verbands für Energiehandel Südwest-Mitte, scheitert die Öffnung der Tunnelkette unter anderem an der Tatsache, dass bisher keine ausreichende Anzahl von Kräften für die Tunnelfeuerwehr zur Verfügung steht." Dies wurde schon oft unter vorgehaltener Hand geäußert. Daran sollte es doch nicht liegen, da wurde eine neue BAB mit den entsprechenden Tunneln nach neusten Erkenntnissen neu gebaut, und dann sollen die kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge die Umleitung über die Bundesstraße mit dem entsprechenden Gefälle nutzen.
Das ist doch ein Wiederspruch, da kann man nur froh sein, das bis jetzt kein größerer Gefahrgutunfall auf dieser Umleitung passiert ist.
Der 2. Wiederspruch ist, wenn ich Kapitel 3.4 nutze, dann kann ich z.B. mit ca. 24000 L Terpentin (UN 1299), kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges an, oder ich nutze Unterabschnitt 1.1.3.6. dann kann ich mit 1000 L Diesel durch den Tunnel fahren. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Wie sieht es dann mit der Unfallbekämpfung aus?
Und da habe ich noch nicht mal die Privatperson, welche Gefahrgut mitführt, betrachtet.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunneldurchfahrten [Re: Dirk Hackspiel] #10990 05.08.2010 17:24
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Hallo,
in der "Gefährlichen Ladung" Heft 7/2010 auf Seite 36, hier geht es um die letzte Sitzung der WP. 15 am 03. bis 7.05.2010, "Die Vertreter der FIAT, der IRU und des CEFIG erinnern daran, das die ADR-Vertragspartein seit dem 01.01.2010 Verkenrsbeschränkung in Straßenverkehrstunneln nur noch nach Vorschriften des ADR anwenden dürfen...."
Und das drift wohl den Nagel auf den Kopf, denn sonst wird es ein logistisches Problem für Alle.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunneldurchfahrten [Re: Gerald] #10991 10.08.2010 15:14
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

zur Information.
Die Stadt Ulm hat den Westringtunnel an der Bundesstraße B10 (Hauptdurchfahrtstraße durch Ulm in Richtung Neu-Ulm und umgekehrt - zwei Röhren á zwei Fahrspuren - 385 bzw. 501 m lang) generell für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte mit Zeichen 261 gesperrt, obwohl mittlerweile die Sanierungsmaßnahmen der Oströhre erledigt sind und die Weströhre erst im Jahr 2011 angegangen wird. Sie will dies auch nach den Sanierungsarbeiten beibehalten. Nach unserer Kenntnis wurde dafür eine Risikoanalyse nach 1.9.5 ADR nicht durchgeführt.
Ein Tunnelkategorie wurde nicht festgelegt.
Wir haben gegen diese völlig grundlose Sperrung und Nichteinhaltung der ADR-Regelungen interveniert und warten derzeit auf eine aussagefähige Antwort.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Tunneldurchfahrten [Re: wscheffler] #10992 05.09.2010 17:34
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Gerald Offline
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Hallo,
es hat sich mal wieder mit Wirkung vom 18.08.2010 eine Änderung bei den Tunnelbeschränkung für Deutschland ergeben. Beim Wesertunnel(Niedersachsen)wurde die Tunnelkategorisierung zurückgenommen.
Auch gibt es eine neue Webseite beim BMVBS, zu den Tunnelkategorisierung kommt man unter
www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/...nutzung-von-strassentunneln-gemaess-adr.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 05.09.2010 17:36.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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