Verwendung von Antirutschmatten
#11132
23.06.2010 11:42
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Brü
OP
Einsteiger
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OP
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Hallo zusammen,
wir verladen häufig 200 L Stahlfässer auf den üblichen CP3-Paletten. Zwecks Ladungssicherung auf dem LKW wird unter den 4 Ecken jeder Palette eine Antirutschmatte gelegt. Nun wurde eine Verladung von uns beanstandet, es dürfe keinerlei Kontakt von der Palette zu dem LKW-Boden herrschen, sonst könne man nicht die die volle Wirkung zu Grunde legen. Was meint Ihr dazu?
Weitere Hintergründe: Sendung: 88 Fässer = 22 CP3-Paletten Gewicht: 19,5 to Gefahrgut: UN 2735 + UN 1760, Kl. 8, VG III Trailer: normaler Tautliner ohne Bordwände Ladungssicherung: Antirutschmatten wie oben beschrieben 7 Spanngurte (je Palettenübergreifend über 2 Paletten) um die Spanngurte vernünftig anzubringen wurden leere Paletten auf die Fässer gelegt 1 Spanngurt als Kopfschlinge zum Abschluss
Besten Dank für Eure Meinung
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Re: Verwendung von Antirutschmatten
[Re: Brü]
#11133
23.06.2010 12:46
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Gefahrgutinteressent
Spezi
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Hallo Brü, Antirutschmatten unter den 4 Ecken der Palette reicht in der Regel aus. Dies ist in der Praxis auch so die gängige Art. Die Anzahl der erforderlichen Sicherungsmittel (Zurrspanngurte) wird hierdurch erheblich reduziert, da ein höherer Gleitreibbeiwert dadurch errreicht wird.
Um ein genaueres Urteil abzugeben, ob die Sicherung so ausreichend ist, wären noch folgende Angaben wichtig: Nutzlast des Trailers, Anzahl der Rungen, Klapprungen oder durchgehende Rungen, STF und LC der Zurrspanngurte, Zertifikat vorhanden für Aufbau und Stirnwand (wenn ja, entsprechende Daten und Voraussetzungen), Anschlagkante vorhanden, formschlüssige Verladung?
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Verwendung von Antirutschmatten
[Re: Brü]
#11134
23.06.2010 13:09
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Mark
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Hallo Brü,
ich hab deine Werte mal in ein Programm der BG Fahrzeughaltung eingegeben. Dabei werden 8 Gurte für eine Sicherung nach vorne vorgegeben. Wenn ihr vorne bereits Formschluss habt, dann sollten eure Maßnahme in jedem Fall ausreichend sein.
Grüße
Mark
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Re: Verwendung von Antirutschmatten
[Re: Brü]
#11135
23.06.2010 15:38
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MasterKane
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Hallo Brü, Nun wurde eine Verladung von uns beanstandet, es dürfe keinerlei Kontakt von der Palette zu dem LKW-Boden herrschen, sonst könne man nicht die die volle Wirkung zu Grunde legen. Was meint Ihr dazu? Zu diesem Punkt habe ich eine Information zur VDI 2700 Blatt 15 gefunden : =92936&L=0]http://www.vdi.d...x_vdirili_pi2[showUID]=92936&L=0Der vorletzte Satz im Kurzreferat lässt sich durchaus so interpretieren, dass die Palette nur auf den Antirutschmatte stehen und keinen direkten Kontakt mit der Ladefläche haben darf. mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
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Re: Verwendung von Antirutschmatten
[Re: MasterKane]
#11136
23.06.2010 22:57
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J.Simon
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Hallo zusammen Wie soll eine RHM seine Wirkung entfalten, wenn die Palette nicht vollständig auf dieser aufliegt? Gar nicht. Im Regelfall sollen 4 Ecken ausreichen, wenn diese RHM aber nur ca. 2 mm Stärke hätten, reicht es wieder nicht
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Verwendung von Antirutschmatten
[Re: J.Simon]
#11137
03.12.2010 22:37
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Tommy Danger
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Ja das ist in der Tat interessant.
Eigentlich sollen die 4 Ecken ausreichen.
In selbst durchgeführten Fahrversuchen habe ich erlebt, wie es "nicht" funktioniert!
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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