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Verwendung von Antirutschmatten #11132 23.06.2010 11:42
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Hallo zusammen,

wir verladen häufig 200 L Stahlfässer auf den üblichen CP3-Paletten.
Zwecks Ladungssicherung auf dem LKW wird unter den 4 Ecken jeder Palette eine Antirutschmatte gelegt.
Nun wurde eine Verladung von uns beanstandet, es dürfe keinerlei Kontakt von der Palette zu dem LKW-Boden herrschen, sonst könne man nicht die die volle Wirkung zu Grunde legen.
Was meint Ihr dazu?

Weitere Hintergründe:
Sendung: 88 Fässer = 22 CP3-Paletten
Gewicht: 19,5 to
Gefahrgut: UN 2735 + UN 1760, Kl. 8, VG III
Trailer: normaler Tautliner ohne Bordwände
Ladungssicherung: Antirutschmatten wie oben beschrieben
7 Spanngurte (je Palettenübergreifend über 2 Paletten)
um die Spanngurte vernünftig anzubringen wurden
leere Paletten auf die Fässer gelegt
1 Spanngurt als Kopfschlinge zum Abschluss

Besten Dank für Eure Meinung

Re: Verwendung von Antirutschmatten [Re: Brü] #11133 23.06.2010 12:46
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Hallo Brü,
Antirutschmatten unter den 4 Ecken der Palette reicht in der Regel aus. Dies ist in der Praxis auch so die gängige Art.
Die Anzahl der erforderlichen Sicherungsmittel (Zurrspanngurte) wird hierdurch erheblich reduziert, da ein höherer Gleitreibbeiwert dadurch errreicht wird.

Um ein genaueres Urteil abzugeben, ob die Sicherung so ausreichend ist, wären noch folgende Angaben wichtig:
Nutzlast des Trailers, Anzahl der Rungen, Klapprungen oder durchgehende Rungen,
STF und LC der Zurrspanngurte, Zertifikat vorhanden für Aufbau und Stirnwand (wenn ja, entsprechende Daten und Voraussetzungen), Anschlagkante vorhanden, formschlüssige Verladung?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Verwendung von Antirutschmatten [Re: Brü] #11134 23.06.2010 13:09
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Mark Offline
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Hallo Brü,

ich hab deine Werte mal in ein Programm der BG Fahrzeughaltung eingegeben. Dabei werden 8 Gurte für eine Sicherung nach vorne vorgegeben. Wenn ihr vorne bereits Formschluss habt, dann sollten eure Maßnahme in jedem Fall ausreichend sein.


Grüße

Mark
Re: Verwendung von Antirutschmatten [Re: Brü] #11135 23.06.2010 15:38
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MasterKane Offline
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Hallo Brü,

Antwort auf
Nun wurde eine Verladung von uns beanstandet, es dürfe keinerlei Kontakt von der Palette zu dem LKW-Boden herrschen, sonst könne man nicht die die volle Wirkung zu Grunde legen.
Was meint Ihr dazu?


Zu diesem Punkt habe ich eine Information zur VDI 2700 Blatt 15 gefunden : =92936&L=0]http://www.vdi.d...x_vdirili_pi2[showUID]=92936&L=0

Der vorletzte Satz im Kurzreferat lässt sich durchaus so interpretieren, dass die Palette nur auf den Antirutschmatte stehen und keinen direkten Kontakt mit der Ladefläche haben darf.

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Verwendung von Antirutschmatten [Re: MasterKane] #11136 23.06.2010 22:57
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J.Simon Offline
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Hallo zusammen
Wie soll eine RHM seine Wirkung entfalten, wenn die Palette nicht vollständig auf dieser aufliegt? Gar nicht. Im Regelfall sollen 4 Ecken ausreichen, wenn diese RHM aber nur ca. 2 mm Stärke hätten, reicht es wieder nicht


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Verwendung von Antirutschmatten [Re: J.Simon] #11137 03.12.2010 22:37
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Tommy Danger Offline
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Ja das ist in der Tat interessant.

Eigentlich sollen die 4 Ecken ausreichen.

In selbst durchgeführten Fahrversuchen habe ich erlebt, wie es "nicht" funktioniert!


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