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Beschädigtes Fass? Ja oder nein? #11138 23.06.2010 13:05
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo,

ich führe mit einem unserer Kunden die Diskussion wie sehr ein Fass beschädigt sein darf, damit es noch transportiert werden kann und darf.
Da ich eine Bewertung nur aus dem Luftverkehr kenne beziehe ich mich immer auf den Leitfaden zur Beurteilung mängelbehafteter Versandstücke.
http://www.tes.bam.de/beschaedigte_verpackungen/index.htm

Gibt es weitere Leitfäden oder Artikel zu diesem Thema? Oder gar Rechtsvorschriften?
Ich habe gesucht finde aber irgendwie nichts.

Vielen Dank für eure Tipps und Hilfe.

Re: Beschädigtes Fass? Ja oder nein? [Re: sonnenblume85] #11139 23.06.2010 15:19
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TDamm Offline
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Hallo

dazu gibt es eine Rechtsprechung:

1.
Eine beschädigte Verpackung liegt dann vor, wenn die festgestellten Abweichungen von dem vorgeschriebenen Zustand der Verpackung zumindest bereits die Gefahr in sich bergen, dass Gefahrgut austreten kann.

2.
Bei wieder verwendbaren Verpackungen (hier: Stahlfässern) liegt eine Beschädigung nicht schon bei einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes vor (hier: Eindellungen), sondern dann, wenn die Gefahr des Austritts des gefährlichen Stoffes aus der Verpackung zu befürchten ist, und diese Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber dem zugelassenen Baumuster aufweist.
3.
Allein die durch sonstige Erkenntnisse nicht belegte Annahme in den Urteilsfeststellungen "es muss davon ausgegangen werden, dass derartige verbeulte Fässer einen Sturz aus 1,8 Metern Höhe nicht mehr unbeschadet überstehen ..." reicht zur Annahme einer beschädigten Verpackung im Sinne der GGVS §§ 4 Abs 4 S 2 und Abs 5 nicht aus.

OLG Düsseldorf 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 23. August 1991, Az: 5
Ss (OWi) 132/91 - (OWi) 82/91 I


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Beschädigtes Fass? Ja oder nein? [Re: sonnenblume85] #11140 23.08.2011 22:24
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Wyn Offline
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Hat den Leitfaden versehentlich noch wer aufm Rechner ?

Grueße
wyn

Re: Beschädigtes Fass? Ja oder nein? [Re: Wyn] #11141 24.08.2011 08:43
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 1,086
Hallo Wyn,
guckst du hier unter Nr. 1.5: Mitteilungen BAM
Gruß Gandalf

Re: Beschädigtes Fass? Ja oder nein? [Re: Gandalf] #11142 24.08.2011 17:33
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Beiträge: 119
gg-freak Offline
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Beiträge: 119
Ich werfe mal so in den Raum, dass ich es in Erinnerung habe, dass bei diesem Leitfaden die Vorschriften des Luftverkehrs zugrunde gelegt wurden und nicht unbedingt auf den Starßenverkehr übertragen werden können. Was im Luftverkehr schon als beschädigt bewertet wird, ist im Landverkehr noch lange kein Beschädigung des Versandstücks im Sinne des ADR.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.

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