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Gefahrgutverpackung für Aceton #11149 29.06.2010 15:23
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Sommer Offline OP
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Hallo zusammen,

wir wollen Aceton in 30 L Gebinden (UN1A2/Y/100/..)verschicken.

Laut Gebinde-Zulassungsschein:

max. Überdruck: 66,7 kPa
Max. Dampdruck bei 50°C: 114 kPa (absolut)
Max. Dampdruck bei 55°C: 133 kPa (absolut)

Aceton hat einen Dampfdruck bei 55°C von ca. 101 kPa.

Ist der Transport in diesem Gebinde erlaubt?


Ich habe festgestellt, dass viele Aceton Lieferanten UN1A2/Y/150/ verwenden. Deshalb die Frage.

Re: Gefahrgutverpackung für Aceton [Re: Sommer] #11150 29.06.2010 22:51
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Mark Offline
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Hallo Sommer,

die Angabe "100" bezieht sich auf den Prüfdruck als Überdruck. Demzufolge ist der Behälter mit 2 bar (absolut) geprüft worden.

Gemäß UA 4.1.1.10 c) muss der Dampfdruck bei 55°C geringer sein als 2/3 des angegebene Prüfdruck + 100 kPa.

Der Dampfdruck von Aceton liegt bei 101 kPa.

Rechnung: 101*3/2 = 151,5 kPa - 100 kPa = 51,5 kPa

Der Mindestprüfdruck (als Überdruck) liegt jedoch bei 100 kPa, so dass deine Verpackung für Aceton zulässig ist.


Grüße

Mark
Re: Gefahrgutverpackung für Aceton [Re: Mark] #11151 08.07.2010 12:16
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Martl-san Offline
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Antwort auf


die Angabe "100" bezieht sich auf den Prüfdruck als Überdruck. Demzufolge ist der Behälter mit 2 bar (absolut) geprüft worden.



Also wenn ich unter 6.1.3.1 d) nachschaue, dann steht, dass der Zahlenwert die Angabe des Prüfdrucks in kPA ist. ==> 100kPa == 1 bar (Umrechnung Pascal<->bar: http://de.wikipedia.org/wiki/Pascal_(Einheit)#Umrechnung_von_Druckeinheiten)

ansonten hätte ich bei 4.1.1.10c wie folgt gerechnet.
...dessen Dampfdruck bei 55°C geringer ist als 2/3 der Summe aus dem in der Kennzeichnung angegebenen Prüfdruck plus 100 kPa.
==> 2/3 * (100 kPA + 100 kPA)= 133,33 kPa
==> 101 kPA < 133,33 kPa ==> Behälter ist zugelassen!

Lg,
Martl

Re: Gefahrgutverpackung für Aceton [Re: Martl-san] #11152 08.07.2010 21:04
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Mark Offline
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Hallo Martl,

deine Rechnung ist natürlich auch völlig korrekt.

Ich hatte nur aus der anderen Richtung gerechnet.

Beide Ergebnisse führen zum Ergebnis, dass der Behälter zugelassen ist.

100 kPa sind natürlich 1 bar. Die Angabe bezieht sich jedoch auf den Überdruck, so dass der Partialdruck (vereinfacht auf 100 kPa) hinzugerechnet werden muss, so dass wir auf 200 kPa = 2 bar absoluten Prüfdruck kommen.


Grüße

Mark

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