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Mal eine Frage #11153 04.07.2010 21:12
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Manne Offline OP
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Ich bin in einem Unternehmen beschäftigt was auch einen Gefahrgut Beauftragten hat. Wir arbeiten in diesem Betrieb als Dienstleister und ich bin in dem Abfallbereich tätig. Ich kümmer mich um die Entsorgung der Abfälle sowie der Gefählichen Abfälle. Ich habe auch eine Unterschrifts Berechtigung für die Entsorgung.
Nun zu meiner Frage:
Der Betrieb hat ja einen Gefahrgut Beauftragten. Muss dieser auch anwesend sein wenn Gefahrgut wie zb. Heizöl EL, Säuren und Laugen angeliefert werden. Was ist wenn der GB in Urlaub ist und keine zweite Person im Betrieb die Prüfung als Gefahrgut Beauftragten hat? Ist das dann Zulässig? Wenn nein wo kann ich das Nachlesen? Oder ist in diesem Falle auch eine Beauftragte Person ausreichend?

Schon mal ein Dankeschön für die Antwort.

Gruß Manne

Re: Mal eine Frage [Re: Manne] #11154 05.07.2010 08:13
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TDamm Offline
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Hallo Manne,

der GB ist wie der Steuerberater in einer Firma zu sehen. Er berät den Unternehmer und sucht nach den Wegen, damit die Vorschriften eingehalten werden können. Die beauftragte Person dagegen ist die handelnde Person, die die Unternehmenspflichten ausübt (§ 1a Gefahrgutbeauftragten Verordnung [GbV]).

Wenn der GB seinen "Laden" in Ordnung hat, kann er ruhig mal in Urlaub gehen. Wenn dagegen die beauftragte Person im Urlaub ist, muss sich der Chef was einfallen lassen, wenn er nicht selbst handeln will.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Mal eine Frage [Re: Manne] #11155 05.07.2010 08:13
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Gandalf Offline
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Hallo Manne,
der Gefahrgutbeauftragte soll in erster Linie beraten und die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Er muss aber nicht immer vor Ort sein und die Kontrolle persönlich durchführen, dafür gibt es ja die beauftragten Personen, die ja auch regelmäßig geschult werden. Eine 100%-Kontrolle durch den Gb sehe ich nicht, schon gar nicht beim Empfang von Gefahrgut, da hier die Anforderungen auch nicht mehr so hoch sind. In der GbV steht nicht, dass auch ein Vertreter mit gleicher Qualifikation vorhanden sein muss. Diese Forderung gibt es in anderen Regelungsbereichen (Abfall- oder Immissionsschutzbeauftragter auch nicht). Es sollte halt geregelt sein, wer die Vertretung übernimmt und Ansprechpartner ist. Es wäre natürlich gut, wenn gewisse Kenntnisse vorhanden wären, andernfalls muss evtl. ein Externer zu Rate gezogen werden, wenn es brennt. Sonst müsste man sich ja auch noch Gedanken darüber machen, ob ein weiterer Verterter notwendig ist, wenn der Erste im Urlaub und der Vertreter krank wird. Man kanns auch übertreiben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Mal eine Frage [Re: Manne] #11156 05.07.2010 08:42
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Sirius Offline
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Moin, Moin,
wichtig ist nur, daß die Person, welche die gefahrgutrelevante Tätigkeit ausführt, bzgl. ihrer Tätigkeit geschult ist. Es muß nicht zwangsläufig eine 'beauftragte Person' sein. Somit können Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person parallel im Urlaub sein. Es sollte aber für den 'Notfall' vorgesorgt sein (Telefon, Verfahrensanweisung, Ablaufschema,...).

Schönen Tag noch
Sirius

Re: Mal eine Frage [Re: Sirius] #11157 07.07.2010 18:19
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T. Schneider Offline
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Hallo zusammen,

ich starte mal einen Versuch die Begrifflichkeiten Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person etwas genauer zu definieren, in der Hoffnung, dass das noch etwas Licht ins dunkel bringt und nicht noch mehr verwirrt:

1.Gefahrgutbeauftrager: Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) (bzw. ADR hier Sicherheitsberater). Dort heißt es, dass jedes Unternehmen, das Gefahrgut transportiert einen GB bestellen muss (wie immer gibt es auch hier ein paar Ausnahmen). In der GBV werden auch die Aufgaben und Pflichten beschrieben. Ich denke, man kann das alles (oder zumindest das meiste) unter dem Begriff &#8222;informieren&#8220; zusammenfassen. Dazu gehört in erster Linie die Beratung des Unternehmers im Umgang mit Gefahrgut mit dem Ziel Unfälle zu vermeiden und die Beförderung ADR-Konform zu organisieren. Dazu kommt noch die Dokumentation seiner Arbeit sowie die Erstellung eines Jahresberichts, eines Unfallberichts &#8230;..
Die Aufgabe kann prinzipiell auch von einer externen Person übernommen. Meiner Meinung nach, ist dies in vielen Fällen auch die beste Möglichkeit, da man auf das Wissen des Beraters zurückgreifen kann. Daher muss der GB nicht immer vor Ort, evtl. reicht es sogar wenn er sich ein bis zwei Mal im Jahr blicken lässt, wenn er die Prozesse kennt.

2.Beauftragte Person: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). In § 9 wird hier davon gesprochen, dass wenn eine Person vom Inhaber eines Betriebes beauftragt wurde einen Teil dessen in eigener Verantwortung zu leiten, er auch dafür gerade stehen muss, d.h. die beauftragte Person ist für seinen Zuständigkeitsbereich verantwortlich (Ein Bußgeldbescheid geht an die beauftragte Person nicht an den GB!). Ich denke man kann automatisch beauftragte Person werden, wenn man eine Leitungsfunktion inne hat (Werksleiter, Betriebsleiter Abteilungsleiter). Es gibt aber auch die Möglichkeit jemanden ausdrücklich zu beauftragen z.B. Herr Müller ab morgen sind Sie in unsere Abteilung verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefahrguttransporte. Versehen mit genügend Einflussmöglichkeiten für diese Tätigkeit ist dies m.e. möglich. Müller muss dann dafür sorgen, dass in seiner Abteilung/Bereich alles richtig läuft, dafür erstellt er Arbeitsanweisungen, sorgt dafür das alle Mitarbeiter der Abteilung geschult sind und alle wissen was zu tun ist. Daher bin ich der Meinung, dass auch die beauftragte Person in Urlaub gehen kann solang sein Laden läuft. Aber es lohnt sich auf jeden Fall einen Vertreter zu definieren, der Fragen beantworten kann.

Bestenfalls läuft die Zusammenarbeit zwischen GB und beauftragter Person so ab, dass der GB regelmäßig informiert, welche Änderungen sich im GG-Recht ergeben haben und was getan werden muss. Die beauftrage Person hat dies dann in seinem Bereich umzusetzen. Anders herum sollte der GB Ansprechpartner für die beauftragte Person sein um ihn bei Problemen zu unterstützen.

Wow &#8211; also.. in aller Kürze lässt sich das Thema nicht abhandeln muss ich gerade feststellen aber vielleicht hilfts ja :-)

Schönen Abend noch
T. Schneider

Re: Mal eine Frage [Re: T. Schneider] #11158 09.07.2010 11:16
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TDamm Offline
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Hallo Herr Schneider,

ganz so einfach würde ich das nicht sehen. Die Aufgaben des GB bzw. Sicherheitsberater sind meines Erachten wesentlich umfangreicher als hauptsächlich zu informieren (Stichwort nach Wegen suchen!). Zwar hat sich in der Praxis eingespielt, dass große Organisationen bzw. Beratungsunternehmen als externe GB auf dem Markt agieren und ein oder zweimal auch vor Ort im Unternehmen (gleichzeitig für dessen Subunternehmer) tätig werden. Meist beschränkt sich das dann aber nur noch auf die notwendige Unterweisung der beauftragten und sonstigen Personen. Jedoch beweisen teilweise solche Unternehmer, die dann mir bei Gericht gegenüber sitzen, erhebliche Lücken im Wissen und der Beförderungsablauf ist auch nicht ganz ok.

Allerdings ist mir unklar, wie Sie aus dem Owi die Rechtsgrundlage der beauftragten Personen herleiten. Das Owi ist allgemein und kennt keine beauftragte Person für Gefahrgut. Es legt im § 9 lediglich fest, dass auch andere handelnde Personen, als die die der Gesetzgeber in seiner Owi - Norm genannt hat, mit einem Bußgeld bedacht werden können. Eine Abgrenzung der beauftragten Person zu den sonstigen handelnden Personen (welche ja auch ausdrücklich eine Arbeitnehmerpflicht zu erfüllen haben) oder dem Gefahrgutbeauftragten, welcher zumindest auch betriebliche Abläufe kontrolliert, organisieren und schult (klassische Sorgfaltspflichten des Unternehmers) erfolgt nur in der Begriffsbestimmung der Gefahrgutbeauftragten VO.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Mal eine Frage [Re: TDamm] #11159 10.07.2010 19:30
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T. Schneider Offline
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Hallo Herr Damm,

da muss ich Ihnen natürlich vollkommen recht geben, es reicht natürlich bei weitem nicht aus 2 mal im Jahr vorbeizuschauen und per Schnellbleiche alle Mitarbeiter zu unterweisen und dann nichts mehr von sich hören zu lassen. Damit wird er seiner Aufgabe sicher nicht gerecht. Diese Organisationen kenne ich natürlich auch... Aber ich denke, dass es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die es mit wenigen Gefahrgütern zu tun haben, und sich daher schwer damit tun einen Gefahrgutbeauftragten einzustellen, der sich dann auch wirklich richtig um das Thema kümmern kann. Da handelt es sich dann um eine reine Preisfrage - make or buy.

Zum OwiG: Wer gegen die Gefahrgutvorschriften verstößt - und dabei auffällt :-) - verstößt gegen die GGVSEB (genauer gesagt gegen das GGBefG i.V. GGVSEB). Dann stellt sich natürlich die Frage wer für den Schlamassel verantwortlich ist und wer das Bußgeld bezahlen muss, ab dem Moment sind wir m.E. im OwiG und den dortigen Regelungen für die beauftragte Person d.h. § 9. In wie Fern das Unternehmen gezwungen werden kann, den Namen der beauftragten Person zu nennen, kann ich leider nicht beantworten - wäre aber sehr interessant zu wissen!

Sonnige Grüße - noch immer 32° -

T. Schneider

Re: Mal eine Frage [Re: T. Schneider] #11160 10.07.2010 21:37
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J.Simon Offline
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Hallo Herr Schneider
Den "Schlamassel" wie Sie es nennen ist doch einfach zu klären: Der Unternehmer trägt doch als erstes mal die Verantwortung. Wenn er eine beauftragte Person benannt, ausreichend geschult und in die nötige Verantwortung (eigenes Handeln) gesetzt hat, geht der "Schlamassel" auf die beauftragte Person über. Der GB kann nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn er 1. keinen Jahresbericht schreibt oder schreiben lässt und 2. Einen Unfallbericht nicht schreibt oder nicht schreiben läßt oder er nachweislich seine Berater- und Überwachertätigkeit nicht nachgekommen ist. Ansonsten bleibt alles beim Unternehmer bzw. beauftragte Person.
Wenn die Unternehmen einen externen GB zu Rate ziehen der nur zweimal im Jahr vorbeischaut und hoplahop eine Unterweisung vornimmt kann ich nur sagen: Selber schuld. Ich als externen GB nehme solche Aufträge erst gar nicht an. Qualität hat nun mal seinen Preis. Entweder gscheit oder garnicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Wir haben doch alle eine Verantwortung


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon

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