Die Deutsche Post hat ihre "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" der Gefahrgutklasse 6.2 erneut geändert. Die ab dem 01.07.2010 geltenden Regelungen sind unter

Deutsche Post

abrufbar.
Jahrelang gab es beim Postversand ein Verbot für Erreger der Risikogruppe 3 nach der BiostoffV, z. B. Tuberkulose-Kulturen. Dieses entfiel, als die Post von Lufthansa Cargo als Carrier des Nachtluftpostnetzes zu anderen Carriern wechselte. Im Sommer 2009 wurde das Nachtluftpostnetz (vorübergehend) ganz eingestellt, und die Bedingungen für den Postversand wurden am 1.8.2009 auf die Regelungen des ADR umgestellt.

Wegen Qualitätseinbußen bei den Beförderungszeiten kehrte die Post jedoch am 1.12.2009 wieder zum Nachtluftpostnetz zurück. Die "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 1, BRIEF National" konnten nicht so schnell geändert werden, und so galten für die Postbeförderung trotz Nachtluftpostnetz vorübergehend die Regeln des ADR, allerdings nur mit einer Sondererlaubnis des Luftfahrtbundesamtes, die bis zum 30.6.2010 befristet ist. Ab 1. Juli 2010 gelten wieder Versandvorschriften, die den Luftverkehrsvorschriften der ICAO-TI/IATA-DGR entsprechen.

Befördert werden:

UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B / BIOLOGICAL SUBSTANCE, CATEGORY B
- nur als Maxibrief
- in bauartgeprüfter Verpackung, die der PI 650 der IATA-DGR entspricht (Dreifach-Verpackung bestehend aus einer dichten Primärverpackung, einer Sekundärverpackung mit aufsaugendem Material
und einer kistenförmigen Außenverpackung),
- Telefonnummer einer verantwortlichen Person auf der Verpackung erforderlich,
- kein Trockeneis zur Kühlung erlaubt

FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE / EXEMPT HUMAN SPECIMEN - als Groß-, Maxibrief oder Päckchen in einer Dreifach-Verpackung,
- wobei die Außenverpackung kistenförmig oder eine reißfeste Versandhülle sein kann
- zweisprachige Beschriftung in Deutsch und Englisch
- Absender- und Empfängerangabe auf der Außenverpackung erforderlich.

Gruß aus München
Günther Homann