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Leuchtstoffröhren verschicken? #11162 07.07.2010 15:15
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo,

ich habe wieder einmal eine Frage.

Ich habe Leuchtstoffröhren, welche mit je 15 mg Quecksilber gefüllt sind. Es sind Quecksilber Kügelchen.
Im Straßenverkehr ist es UN 2809 Quecksilber, aber durch die SV 599, fällt es aus der ADR raus.
Leider muss ich das per Luft verschicken und finde hier keine Ausnahme. Kann mir hier Jemand helfen?

Vielen Dank

Re: Leuchtstoffröhren verschicken? [Re: sonnenblume85] #11163 07.07.2010 15:28
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Gerold Glander Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 31
Hallo Sonne,
da wäre es dann UN 2809 Quecksilber in hergestellten Gegenständen/Geräten.
In der Anmerkung A69 und der PI 805 stehen Erleichterungen bzw Befreiungen.

MfG
Gerold

Re: Leuchtstoffröhren verschicken? [Re: Gerold Glander] #11164 07.07.2010 15:36
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 126
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sonnenblume85 Offline OP
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OP Offline
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Registriert: Mar 2009
Beiträge: 126
Lieber Herr Glander,

vielen Dank für die super Info! Sie haben mir sehr geholfen!

Vielen vielen Dank


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