Hallo,
ich habe wieder einmal eine Frage.
Ich habe Leuchtstoffröhren, welche mit je 15 mg Quecksilber gefüllt sind. Es sind Quecksilber Kügelchen.
Im Straßenverkehr ist es UN 2809 Quecksilber, aber durch die SV 599, fällt es aus der ADR raus.
Leider muss ich das per Luft verschicken und finde hier keine Ausnahme. Kann mir hier Jemand helfen?
Vielen Dank