Ammoniaktransport
#11295
30.07.2010 09:02
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ureaner
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Hallo und einen Guten Morgen, UN 1005 ist u.a. mit R50 eingestuft und lt. GHS Aquatic: Acute 1. Muss ab 01.01.2011 der TC oder KW mit Fisch und Baum gekennzeichnet werden? Habe ich etwas übersehen?
Finale U 20 am Sonntag nicht verpassen
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11296
30.07.2010 11:35
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GG1
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Hallo ureaner,
aus meiner Sicht nicht, obwohl das ADR/RID immer nur von flüssigen und festen umweltgefährdenen Stoffen spricht. Da Ammoniak aber sehr gut wasserlöslich ist würde ich auch mit toter Fisch / Baum kennzeichnen.
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11297
30.07.2010 11:51
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J.Simon
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Hallo zusammen Aus meiner Sicht JA. Ein Blich in das SDB tut gut. Genauso 2.2.9.1.10.5.2 (R 50; R 50/53; R 51/53) i.V. mit 5.2.1.8.3 und 5.2.1.8.1. Du schreibst ja selber dass R 50 angegeben ist.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Ammoniaktransport
[Re: J.Simon]
#11298
30.07.2010 12:20
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GG1
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Hallo Simon,
entschuldigung, ich meine auch ja, es muß gekennzeichnet werden; war aber wohl in Gedanken bei meinem ersten Satz wo anders.
Verwirrend ist aber, daß in 2.2.9.1.10.5.2 davon die Rede ist entweder UN 3082 (flüssige Stoffe) oder UN 3077 (feste Stoffe) zuzuorden. Und für Ammoniak als Gas paßt keine der beiden Eintragungen.
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11299
30.07.2010 13:17
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ureaner
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Hallo Simon und GG1, Ammoniak wird druckverflüssigt transportiert. Dann würden die Kriterien 2.2.9.1.10 zutreffen. Mit eurer Hilfe komme ich auch zu einem JA. Danke! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11300
30.07.2010 14:36
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GG1
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Hallo ureaner,
das weis ich. Aber trotzdem fällt Ammoniak nicht unter die Definition für flüssige Stoffe, siehe 1.2 "flüssiger Stoff". Vermutlich aus diesem Grund wurde die Formulierung für die 80%/20% Regel in 4.3.2.2.4 in 2009 um die verflüssigten Gase erweitert. Natürlich gibt es auch hier eine Übergangsvorschrift, siehe 1.6.3.34.
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11301
30.07.2010 15:22
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J.Simon
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Hallo GG1 Das eine hat aber nichts mit der 80% und 20% Regel zu tun. Das eine ist LaSi und das andere Klassifizierung. Ich geb Dir Recht, nach der Begriffsbestimmung in 1.2 fällt der Stoff nicht gerade unter den Begriff Flüssig ( 20 Grad Celsius nicht komplett Gasförmig) Wenn ich ein neueres SDB anschaue, hat Ammoniak z.B. einen Siedepunkt von -33 Grad Celsius wird aber trotzdem als Umweltgefährlich klassifiziert (H400 bzw. R 50). Nach der Begriffsbestimmung in 2.2.9.1.10.1 fällt es im ersten Moment nicht darunter, aber beim Weiterlesen fällt man halt auf die Begriffe wie Zubereitung. Ich würde mich hier an das SDB halten und entsprechend kennzeichnen
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11302
31.07.2010 22:59
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Mark
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Hallo GG1,
wo ist das Problem?
Ammoniak, wasserfrei ist der UN 1005 zugeordnet und bleibt auch dort. Es muss nur zusätzlich der tote BaumFisch angebracht werden.
Nur Stoffe die keiner UN-Nummer zugeordnet sind und dem R-Satz 50 (bzw. 51/53) zugeordnet sind, müssen der UN 3077 bzw. 3082 zugeordnet werden.
Ist im ADR 2009 schlecht formuliert, wird im ADR 2011 besser gemacht.
Grüße
Mark
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Re: Ammoniaktransport
[Re: Mark]
#11303
01.08.2010 13:41
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GG1
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Hallo Mark,
ich habe damit kein Problem. Nur ist die von Johann zitierte Fundstelle (2.2.9.1.10.5.2) einfach nicht anwendbar.
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11304
01.08.2010 21:45
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Mark
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Hallo GG1,
die Fundstelle kann nicht anwendbar sein, da ein Gas immer der Klasse 2 zugeordnet werden muss, es sei denn, das Gas ist der Klasse 1 oder 7 zuzuordnen (siehe 2.1.3.5.3)
Grüße
Mark
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Re: Ammoniaktransport
[Re: Mark]
#11305
05.08.2010 10:33
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ureaner
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Hallo, zusammenfassend ist also folgendes festzustellen: UN 1005 Kl.Code 2TC, ist also ein Gas und nicht nach 2.2.9.1.10.1.1 mit Fisch und Baum zu kennzeichnen; nach Gefahrstoffrecht schon.
U 20 haben den Titel !
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11306
05.08.2010 14:23
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Hallo ureaner,
ich würde kennzeichnen, da es in 2.2.9.1.10.1.1 heißt:
Umweltgefährdende Stoffe umfassen unter anderem flüssige oder feste wasserverunreinigende Stoffe sowie Lösungen und Gemische mit solchen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle).
Das schließt Gase nicht explizit aus und Ammoniak ist schließlich auch sehr gut wasserlösslich (Ammoniaklösungen ab 25 % sind auch umweltgefährdend eingestuft).
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11307
05.08.2010 18:16
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Hallo Ureaner,
UN 1005 Ammoniak, wasserfrei ist zusätzlich mit dem TotenBaumFisch zu kennzeichnen, vorausgesetzt, die Flasche ist größer als 5 ltr.!
Ammoniak ist ledigtlich nicht der UN 3077 oder UN 3082 zuzuordnen!
Gemäß UA 5.2.1.8 sind ALLE umweltgefährdenden Stoffe entsprechend zu kennzeichnen, auch wenn diese nicht den UN-Nummer 3077 oder 3082 zuzuordnen sind, quasi als Nebengefahr (ab 5 ltr. bzw. 5 kg)
Derzeit gibt es noch eine Übergangsvorschrift, die bis zum 31.12.2010 von dieser Pflicht bereit, ab 01.01.2011 ist es jedoch Pflicht.
Grüße
Mark
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Re: Ammoniaktransport
[Re: Mark]
#11308
06.08.2010 11:16
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ureaner
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hallo Mark, Einspruch Euer Ehren: lt. Entwurf ADR 2011 ist die kennzeichnungspflicht ab 01.01. 2013, siehe 1.6.1.19 mfg schönes Wochenende
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11309
06.08.2010 11:49
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Hallo ureaner,
nun Einspruch meinerseits:
1.6.1.19 bezieht sich auf die Klassifizierung der umweltgefährdenden Stoffe.
Daß bei Umweltgefahr als Nebengefahr nicht gekennzeichnet werden muß resultiert aus 1.6.1.17 und das wird in 2011 gestrichen.
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11310
06.08.2010 13:53
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...ja, nee, is' klar.....
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11311
10.08.2010 08:32
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Gandalf
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Hallo zusammen, Mark hat da völlig recht. Ich sehe da auch kein Problem. Schauen wir doch mal nach 2.2.9.1.1 als Grundsatz für die Kriterien der Klasse 9 und somit der umweltgefährdenden Stoffe 3077 und 3082 (denn nur die gehören zur Klasse 9): "2.2.9.1.1 Unter den Begriff der Klasse 9 fallen Stoffe und Gegenstände, ..., die nicht unter die Begriffe anderer Klassen fällt." Gruß Gandalf
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UN 3480
von DJSMP - 04.08.2025 12:36
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