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Re: Ammoniaktransport
[Re: Mark]
#11305
05.08.2010 10:33
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ureaner
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Hallo, zusammenfassend ist also folgendes festzustellen: UN 1005 Kl.Code 2TC, ist also ein Gas und nicht nach 2.2.9.1.10.1.1 mit Fisch und Baum zu kennzeichnen; nach Gefahrstoffrecht schon.
U 20 haben den Titel !
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11306
05.08.2010 14:23
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GG1
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Hallo ureaner,
ich würde kennzeichnen, da es in 2.2.9.1.10.1.1 heißt:
Umweltgefährdende Stoffe umfassen unter anderem flüssige oder feste wasserverunreinigende Stoffe sowie Lösungen und Gemische mit solchen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle).
Das schließt Gase nicht explizit aus und Ammoniak ist schließlich auch sehr gut wasserlösslich (Ammoniaklösungen ab 25 % sind auch umweltgefährdend eingestuft).
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11307
05.08.2010 18:16
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Mark
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Hallo Ureaner,
UN 1005 Ammoniak, wasserfrei ist zusätzlich mit dem TotenBaumFisch zu kennzeichnen, vorausgesetzt, die Flasche ist größer als 5 ltr.!
Ammoniak ist ledigtlich nicht der UN 3077 oder UN 3082 zuzuordnen!
Gemäß UA 5.2.1.8 sind ALLE umweltgefährdenden Stoffe entsprechend zu kennzeichnen, auch wenn diese nicht den UN-Nummer 3077 oder 3082 zuzuordnen sind, quasi als Nebengefahr (ab 5 ltr. bzw. 5 kg)
Derzeit gibt es noch eine Übergangsvorschrift, die bis zum 31.12.2010 von dieser Pflicht bereit, ab 01.01.2011 ist es jedoch Pflicht.
Grüße
Mark
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Re: Ammoniaktransport
[Re: Mark]
#11308
06.08.2010 11:16
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ureaner
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hallo Mark, Einspruch Euer Ehren: lt. Entwurf ADR 2011 ist die kennzeichnungspflicht ab 01.01. 2013, siehe 1.6.1.19 mfg schönes Wochenende
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Re: Ammoniaktransport
[Re: ureaner]
#11309
06.08.2010 11:49
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Hallo ureaner,
nun Einspruch meinerseits:
1.6.1.19 bezieht sich auf die Klassifizierung der umweltgefährdenden Stoffe.
Daß bei Umweltgefahr als Nebengefahr nicht gekennzeichnet werden muß resultiert aus 1.6.1.17 und das wird in 2011 gestrichen.
Grüße GG1
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11310
06.08.2010 13:53
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ureaner
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...ja, nee, is' klar.....
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Re: Ammoniaktransport
[Re: GG1]
#11311
10.08.2010 08:32
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Gandalf
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Hallo zusammen, Mark hat da völlig recht. Ich sehe da auch kein Problem. Schauen wir doch mal nach 2.2.9.1.1 als Grundsatz für die Kriterien der Klasse 9 und somit der umweltgefährdenden Stoffe 3077 und 3082 (denn nur die gehören zur Klasse 9): "2.2.9.1.1 Unter den Begriff der Klasse 9 fallen Stoffe und Gegenstände, ..., die nicht unter die Begriffe anderer Klassen fällt." Gruß Gandalf
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