Hallo zusammen!
Keine konkrete Gefahrgutfrage, eher etwas aus dem Bereich Arbeitssicherheit. Aber da ich schon desöfteren qualifizierte Beiträge gelesen habe, die stark in dieses Fachgebiet hereinreichen, hoffe ich auf eure Antworten.
Zudem trifft das Problem häufig speziell bei der Verladung von Gefahrgut/ Gefahrstoff zu.
Wir in der Spedition sehen uns desöfteren mit dem Problem konfrontiert, dass Verlader sich weigern, die von uns gestellten LKW auf ihrem eigenen Betriebsgelände zu betreten, um diese zu beladen. Aussage der Verlader ist immer, dass dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet sei. Fakt ist aber laut HGB, dass der Fahrer nicht automatisch für die selbstständige Beladung seines LKW zuständig ist.
Meiner Meinung nach ist die Aussage, man dürfe die Ladefläche eines LKW als Verlader nicht betreten, ein Ammenmärchen welches sich über Generationen weitergetragen hat.
Die Ladefläche eines LKW stellt ja kein fremdes Betriebsgelände, anderes Firmengebäude oder ähnliches dar, sondern ein notwendiges Betriebsmittel, dass auf dem eigenen Firmengelände gestellt wird.
Vielen Dank bereits im voraus für eure Meinungen.
Grüße aus dem regnerischen Mannheim,
Bastian