Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Fahrzeugbeladeerklärung / Containerpackzertifikat #11568 17.09.2010 13:04
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo Leute,

ein Problem was schon ausreichend thematisiert wurde. Muss trotzdem nochmal nachhaken.
Sattelzug (im RoRo-Verkehr, Reederei fährt nach IMO) wird zuerst bei Firma A mit Gefahrgut beladen (LASI ganz mies). Fahrzeugbeladeerklärung wird mitgegeben und ist unterschrieben. Sattelzug fährt jetzt zur Firma B und dann zu C (B u. C versenden nie Gefahrgut) um harmlose Güter "Nichtgefahrgut" zuzuladen (LASi ok). Am schlechten Ladungssicherungszustand des Gefahrgut wird nichts verändert. Eine neue Fahrzeugbeladeerklärung wird durch keinen der beiden Zulader erstellt. Der Sattelzug fährt in den Hafen und wird kontrolliert. Mangelhafte Ladungssicherung wird hier bei einer Kontrolle durch die Polizei festgesetellt.

Jetzt bekommt C eine Anhörung als Betroffener (Packer nach GGVSee) in einem OWi-Verfahren , weil sie die letzten waren, die Ware zugeladen haben. Ist C wirklich verantwortlich und hätten sie eine neue Erklärung erstellen müssen?


Gruß

Udo

Re: Fahrzeugbeladeerklärung / Containerpackzertifikat [Re: Udo Freitag] #11569 17.09.2010 14:59
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 186
exag Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 186
Moin,

wenn man es ganz formal betrachtet aus meiner Sicht ja, aber weniger wegen der Gefahrgut-LaSi: die CTU Packrichtlinie verlangt für alle Güter, also auch für Nicht-Gefahrgüter, ein Container Packzertifikat bzw. eine Fahrzeug-Beladeerklärung. Macht aber in der Praxis niemand, zumindest habe ich es noch nie gesehen. Das zweite Problem könnte sein, dass nach 7.5.2.3 IMDG das Gefahrgut so gestaut werden "sollte", dass es zugänglich ist.Das kann eine Umladung nötig machen, das kann dann nur B oder C, darauf hat A keinen Einfluß mehr. Oder der Disponent, der aber in dem Spiel schwer zu fassen ist, weil er weder Verlader noch Absender noch Beförderer im Sinne der Vorschriften ist.

Ansonsten würde ich sagen dass es keinen Sinn macht C ein Bußgeld anzudrohen, weil
Erstens: er als Verlader der Nicht-Gefahrgüter (offiziell) gar nicht wissen kann/muss dass es überhaupt ein Containerpackzertifikat gibt.
Zweitens: in SOLAS Kapitel VII Part A Regel 4(3) sowie im IMDG Code 5.4.2.1 sowie in der GGVSee unter §8 (1) 3 ziemlich eindeutig steht, dass derjenige, der das Gefahrgut verlädt für die Fahrzeugbeladeerklärung (incl. der Einhaltung der Vorschriften) zuständig ist.

Von daher würde ich dagegen angehen.

Viele Grüße
Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 08.05.2025 21:07
Sprache im Gefahrzettel
von M.A.T. - 07.05.2025 23:16
Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
von Gerald - 07.05.2025 18:10
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3