Liebe Kollegen,
bei uns ist eine Frage aufgetaucht, bei der ich nicht so richtig weiterkomme.
Es geht um folgenden Sachverhalt :
Wir haben ein 18-Tonnen LKW, ausgerüstet für den Transport von Gefahrgut.
Es handelt sich um ein Planenfahrzeug.
Wir transportieren hauptsächlich Stoffe der Klassen 8 und 6.1, aber gelegentlich auch 3 und 4.1 in Einheiten bis 200 Liter.
Es handelt sich ausschließlich um Stückgut.
Da unser Fahrer häufig Abfälle in IBCs mit 1000 kg und mehr händeln muss, haben wir einen elektrischen Kleinstapler (Ameise) beschafft, die auf dem Fahrzeug mitgeführt werden soll.
Um die "Ameise" nach Gebrauch unterwegs wieder aufzuladen, soll von der LKW-Batterie eine 12 Volt-Leitung mit Trennschalter verlegt werden.
Auf der Ladefläche wäre also keine Ladestation installiert, sondern nur ein Spiral-Ladekabel von der Decke der Ladefläche zum Stapler geführt.
Beim Ladevorgang der Batterie könnte natürlich Knallgas entstehen.
Das Fahrzeug ist nicht dicht abgeschlossen ( Plane) und möglicherweise vorhandene Packstücke mit brennbaren Stoffen sind dicht verschlossen.
In finde das Thema weder in der "BGI 5017 - Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien" als auch in der ADR "Teil 9: Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge" schlüssig beantwortet.
Kann diese Einrichtung so eingebaut werden?
Wer kann mir weiterhelfen ?
Für Eure Antworten schon jetzt vielen Dank.
Viele Grüsse
Peter