Hallo chris,
welche Regularien meinst du denn speziell,Passagierflugzeug oder begrenzte Menge?
Von den zugelassenen Mengen pro Packstück und Innenverpackungen gibt es kein Problem, egal welche der beiden Varianten du wählst.Innenverpackungen aus Glas sind ebenfalls zugelassen.
Freigestellte Menge geht jedenfalls nicht, dafür sind deine Innenverpackungen zu groß.
Bei VG II sind zusätzlich diese zwei Sonderbestimmungen zu beachten:
A9)Alkoholische Getränke mit 70 Vol.-% oder weniger Alkohol verpackt in Behältern von 5 L oder weniger sind nicht diesen Vorschriften unterworfen (sind kein Gefahrgut), wenn sie als Fracht befördert werden.
A58)Eine wässerige Lösung mit nicht mehr als 24 Vol.-% Alkohol ist nicht diesen Vorschriften unterworfen (ist kein Gefahrgut).
Bei der beförderung als "normales" Gefahrgut ist noch die ZAG- 03 (Eintrag der Notfalltelefonnummer in die Shippers)zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Glander
Zuletzt bearbeitet von Gerold Glander; 24.09.2010 13:38.