Hallo und guten Morgen,
kleine Frage an die Fachleute: Wie ist zu verfahren, wenn ein Tank-LKW der UN 3295 (Kohlenwasserstoffe, flüssig-NAG) geladen hatte, (Kennzeichnung und Belabelung etc. selbstverständlich entsprechend vorhanden) und dieser Tank-LKW nunmehr als leer, ungereinigt gilt (und auch noch die nach 5.3.1.6 geforderte, vorherige Bezeichnung als leerer Tank-LKW führt) aber nun anschließend mit einem Nichtgefahrgut (z.B. Altöl, 4000 Liter)befüllt wird. Darf bzw. muss er die "vorherige" Kennzeichnung wegmachen oder wenn er dies müsste, gilt dieser dann jetzt als falsch gekennzeichnet. Unklar ist m.E. wieviel Restladung, Restgase vom UN 3295 technisch bedingt noch im Tank letztlich verblieben ist und somit eventuell Einfluß auf das "Altöl" haben könnte.
Ab wann spielt die Vorladung generell keine Rolle mehr, kann darüber im Schrifttum nichts finden.
Besten Dank im voraus.