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Symbol für umweltgefährliche Stoffe #11632 05.10.2010 10:23
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U. Becker Offline OP
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Guten Tag Gefahrgutgemeinde,
wir haben heute von einem Verlader ein Sicherheitsdatenblatt für UN 2672, Ammoniaklösung 25-35%, 8,III,(E) erhalten. Neben dem 8er Placard wird bei der Ausschilderung des Tankwagens auch erstmals das Symbol für umweltgefährdene Stoffe (Fisch und Baum)verlangt. Wir befördern ausschließlich 8er Produkt (Säuren und Laugen) im Tankwagen. Wir sind uns nicht sicher ob wir ab 2011 grundsätzlich immer neben dem 8er Placard auch mit dem Symbol (Fisch und Baum)ausschildern müssen. Muß vom Verlader im Beförderungspapier einen Hinweis auf die Ausschilderung mit dem Symbol (Fisch und Baum)geben? Woher soll der Fahrzeugführer erfahren ob das Produkt unter umweltgefährdende Stoffe fällt oder nicht?

Viele Grüße

U.Becker

Zuletzt bearbeitet von U. Becker; 05.10.2010 10:32.
Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: U. Becker] #11633 05.10.2010 11:43
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GG1 Offline
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Hallo,

mit 2011er Recht wird der Hinweis "Umweltgefährdend" bei umweltgefährlichen Stoffen im Beförderungspapier Pflicht werden. Also ist spätestens ab Ende Juni (mit Auslaufen der Übergangsfrist) ein Hinweis vorhanden. Bis dahin muß man über das Sicherheitsdatenblatt gehen bzw. den Befüller / Absender fragen. Eine grundsätzliche Kennzeichnung von Klasse 8 als umweltgefährdend liegt nicht vor.

Grüße
GG1

Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: U. Becker] #11634 05.10.2010 20:24
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Mark Offline
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Hallo,

die meisten 8er Stoffe sind nicht als umweltgefährdend zu kennzeichnen. Ammoniaklösung jedoch ab eine Konzentration von 25 %.


Grüße

Mark
Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: U. Becker] #11635 05.10.2010 23:00
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J.Simon Offline
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Hallo U. Becker
Ich kann die ganze Diskussion nicht ganz nachvollziehen. Sie bekommen vom Verlader ein neues, aktuelles SDB mit Klassifizierung Gefahrzettel Nr. 8 und Fisch/Baum. Wo liegt jetzt der Diskussionsbedarf ob Kennzeichnung oder nicht? Für mich ist es eindeutig. Ein klares Ja mit Hinweis im Beförderungspapier.
Die Pflicht zur Klassifizierung bekommt ja nochmals einen Übergang bis Ende 2012. (1.6.1.19 neu) Aber wenn Klassifiziert ist, dann muß auch so gekennzeichnet werden.
Der Fahrer kann die Umweltgefährdung aus dem Eintrag im Beförderungspapier (5.4.1.1.18 neu) entnehmen und somit fährt er bei Zeichen 269 eben nicht weiter


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: Mark] #11636 06.10.2010 08:13
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Ammoniaklösung jedoch ab eine Konzentration von 25 %.


Hallo Mark,

das stimmt gemäß der Gefahrstoffverordnung. Da das Gefahrgutrecht aber auf die reinen Toxizitätsdaten abhebt, muß Ammoniaklösung meiner Ansicht nach auch unterhalt von 25 % als umweltgefährdend gekennzeichnet werden.

Grüße
GG1

Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: J.Simon] #11637 06.10.2010 14:08
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Hallo Herr Simon,

das Problem liegt in der täglichen Gefahrgutabfertigung. Wir befördern Ammoniaklösung für mehrere Kunden. Ein Kunde hat uns ein neues Sicherheitsdatenblatt mit Symbol (Fisch und Baum) zugesandt. Alle anderen Verlader (ca. 4) haben bis jetzt noch nichts geändert. Von diesen Kunden liegen uns nur die alten Datenblätter, ohne Symbol (Fisch und Baum) vor. Wie soll ich unseren Fahrern erklären, daß Sie bei Kunden A mit Symbol (Fisch und Baum) ausschildern müssen und bei weiteren 4 Kunden, für das gleiche Produkt!!!, ohne das Symbol.
Wir werden nur mit Fisch und Baum ausschildern wenn der Kunde einen Eintrag im Beförderungspapier gemacht hat.

Grüße aus Rheinberg

U. Becker

Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: U. Becker] #11638 06.10.2010 14:24
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Antwort auf
Wir werden nur mit Fisch und Baum ausschildern wenn der Kunde einen Eintrag im Beförderungspapier gemacht hat.


Hallo U. Becker,

das halte ich für gefährlich, da er die Übergangsfrist bis Mitte 2011 nutzen kann. Schauen Sie mal die Sicherheitsdatenblätter aller Kunden an, welche Daten im Kapitel 12 angegeben werden.

Grüße
GG1

Re: Symbol für umweltgefährliche Stoffe [Re: GG1] #11639 06.10.2010 20:24
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Mark Offline
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Hallo,

Alle Gemische müssen gemäß Absatz 2.2.1.10.5 ab 01.01.2011 mit dem Fisch/Baum gekennzeichnet werden, wenn diese gemäß der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) den R-Sätzen R50, R50/53 oder R51/53 zugeordnet werden. (im ADR 2011 kommt noch die entsprechende Zuordnung nach der CLP-Verordnung hinzu)

Für Ammoniak, das R50 zugeordnet ist, ist dies nun mal ab einer Konzentration von 25 % zwingend der Fall.

Natürlich ist eine analytische Überprüfung des Gemisches den allgemeinen Konzentrationsgrenzen vorzuziehen, doch dies wird in einer Übergangsvorschrift (NEU ADR 2011) bis Ende 2013 ausgesetzt (das Datum 31.12.2012 wurde in der GT vom Mai 2010 auf den 31.12.2013 geändert!).

Wenn in seltenen Fällen bereits analytische Ergebnisse vorliegen und diese eine Kennzeichnungspflicht bei geringerer Konzentration vorgeben, ist diese natürlich anzuwenden.

In allen anderen Fällen gilt ab 25% Kennzeichnungspflicht, unabhängig davon, ob dies im SDB bereits benannt wurde oder nicht. Für die Klassifizierung ist der Absender verantwortlich.


Grüße

Mark

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