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Entfernung von Gefahrzetteln auf Ladungsträgern #11640 06.10.2010 15:38
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Seraph Offline OP
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Neuling
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Hallo zusammen,

nach GGVSEB §20 (1) 2.a) sind Placards nach Entladung u.a. von Containern zu entfernen. Gilt dies ebenfalls für Gefahrzettel auf Ladungsträgern der Automobil-Industrie (z.B. Gitterboxen) oder ist dann der Verpacker allein Verantwortlich, dass vorhandene oder falsche Gefahrzettel entfernt werden?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Re: Entfernung von Gefahrzetteln auf Ladungsträgern [Re: Seraph] #11641 06.10.2010 20:28
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Mark Offline
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Beiträge: 492
Hallo Seraph,

das Entfernen von Gefahrzetteln auf Stückgütern oder Umverpackungen (z.B. Gitterbox) wird in der GGVSEB und im ADR meines Wissens nicht vorgeschrieben. Dennoch halte ich dies für sinnvoll, insbesondere um Irritationen zu vermeiden.


Grüße

Mark

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