Hallo zusammen,
nach GGVSEB §20 (1) 2.a) sind Placards nach Entladung u.a. von Containern zu entfernen. Gilt dies ebenfalls für Gefahrzettel auf Ladungsträgern der Automobil-Industrie (z.B. Gitterboxen) oder ist dann der Verpacker allein Verantwortlich, dass vorhandene oder falsche Gefahrzettel entfernt werden?
Vielen Dank für Eure Unterstützung