Hallo
Grundsätzlich gelten die Freistellungen gemäss ADR 1.1.3.6 für Tanks nicht. Die SDR erlaubt jedoch die Anwendung der Freistellung gemäss ADR 1.1.3.6 für Baustellentanks, in denen Dieselkraftstoff/Heizöl (leicht) (UN1202) befördert werden, wenn der Fassungsraum 1150 Liter (1000 kg) nicht übersteigt.
Die Freigrenze von 300 Punkten im Zusammenhang mit der Freistellung des Unterabschnitts 1.1.3.1 lit. a) und c) ADR ist eine schweizerische Bestimmung und ist nur für Versandstücke anwendbar. Unter lit. c) ist der Fassungsraum eines Versandstückes auf 450 Liter beschränkt.
Die Freigrenze für Baustellentanks beträgt also gemäss SDR, Anhang 1, 1.1.3.6.3, lit. b. 1150 Liter oder 1000 kg, und bezieht sich nur auf Dieselkraftstoff oder Heizöl (leicht), kein anderes Gefahrgut.
Mit freundlichen Grüssen
K. Alt