Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen
[Re: MasterKane]
#11706
21.10.2010 11:03
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tiefflieger
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Einiges findet sich auch in der TRG 280. z.B. 5.1.3 Druckgasbehälter dürfen nicht gelagert werden...in engen Höfen 5.1.5 Die Läger dürfen dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein. Unbefugten ist das Betreten der Läger zu verbieten. Auf das Verbot ist durch Schilder hinzuweisen. Da ja eine ganze Palette mit Acetylenflaschen dort rumsteht, sehe ich dies als Lagerbereich an. Übrigens, die Palette erschwert bis verhindert den Zugang zum Feuerlöscher!
5.1.9 Im Schutzbereich von Druckgasbehältern, in denen brennbare Gase gelagert werden, dürfen sich keine Zündquellen befinden, durch die Gase gezündet werden können. 5.1.10 In den Schutzbereichen um Druckgasbehälter mit brennbaren Druckgasen dürfen für den Betrieb des Lagers erforderliche Fahrzeuge mit üblichen Verbrennungs- oder Elektromotoren verkehren, es sei denn, brennbare Gase können in gefahrdrohender Menge in den Bereich der Fahrzeuge gelangen. => andere Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen. nach 5.3 Läger im Freien gilt um die Gasflaschen ein Schutzbereich von 1m, der als EX-Schutz Zone 2 anzusehen ist. Näheres kann man dann der Betriebssicherheitsverordnung entnehmen. Da diese eine Gefährdungsbeurteilung für solche Bereiche fordert, gehe ich davon aus, dass hier problemlos ein Parkverbot als Ergebnis zu formulieren ist.
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Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen
[Re: Dieter2010]
#11707
21.10.2010 15:25
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Gandalf
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Hallo Dieter2010, Das Problem ist nicht das Halteverbotsschild, denn das wird morgen überstrichen, also das Halteverbotsschild gibt es dann nicht mehr. Nun ja ohne solch ein Schild/Hinweis wird die Sache schwieriger. Wie schon gesagt ihr habt dort das Hausrecht und könnt/müsst es durchsetzen. Natürlich ist das mit Vorschriften im Rücken einfacher. Aber: Es gibt wohl auch keine Vorschrift, die das Parken vor fremden Garagen verbietet. Was machst du denn, wenn jemand bei dir zuhause direkt vor deiner Garage parkt? Da wirst du dann doch auch irgendwann tätig werden oder etwa nicht? Gruß Gandalf
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Re: Parkender PKW neben angeschlossenen Gasflaschen
[Re: Gandalf]
#11708
22.10.2010 10:34
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Dieter2010
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Hallo Gandalf,
mit Deiner Aussage hast Du natürlich vollkommen recht. Nur kurz zur Erklärung: Der damalige Betriebsleiter (ist zwischenzeitlich pensoniert) hat dieses Verbotsschild, damals, als noch keine Gasflaschenkästen dort standen, für sein Dienstfahrzeug als Parkmöglichkeit anbringen lassen. Zwischenzeitlich wurden die Gasflaschenkästen dort abgestellt, und es gibt einen neuen Betriebsleiter, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und somit den Parkplatz nicht benötigt. Daher wird die sog. Parkmöglichkeit von anderen Kollegen genutzt, wenn am "normalen Parkplatz" nichts mehr frei ist. Der Betriebsleiter hat die Aussage getroffen, dass die Kollegen solange weiter diese Parkmöglichkeit nutzen können, solange ihm nicht eine gesetzliche oder rechtliche Regelung vorliegt, die das Parken zwischen den Gasflaschenschränken verbietet. Daher eben meine Frage, welche Vorschriften hier greifen.
Viele Grüße
Dieter
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