Bei einigen Gefahrenklassen muss, um eine geeignete Gefahrgutbezeichnung zu ermitteln, zwischen organisch und anorganisch unterschieden werden. Ich weiß nicht, wie solche Produkte zu bewerten sind, die sowohl organische als auch anorganische Stoffe enthalten, wobei lediglich die anorganischen Stoffe GG-relevant sind.
In einem Produkt ist eine organische Komponente enthalten, die keine Auswirkungen auf die Gefahrenklasse hat und somit auch nicht als technischer Name herhalten muss. Der Rest, bestehend aus anorgansichen Komponenten, löst die Gefahrenklasse aus. Ist es ratsam, eine Gefgutbez für anorganisch zu nehmen, obwohl das Produkt inklusive nicht GG-relevanten Bestandteile ein Gemisch aus org./anorg. ist?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Grüsse
Ernest
Zuletzt bearbeitet von Ernest; 27.10.2010 13:34.